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BGBl III 168/2015

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXIV RV 1635 AB 1715 S. 148. BR: AB 8701 S. 807.)

168. Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits

168.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
  2. 2. Die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische Das Generalsekretariat des Rates der EU hat gemäß Art. 79 des Übereinkommens über das Recht der Verträge, BGBl. Nr. 40/1980, ein Verfahren zur Berichtigung des Textes der italienischen, lettischen, litauischen, maltesischen und polnischen Sprachfassungen durchgeführt und hierüber am 30. Juni 2011 ein Berichtigungsprotokoll errichtet., lettische1, litauische1, maltesische1, niederländische, polnische1, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung sowie die koreanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits

[Vertragstext in deutscher Sprache (Seite 1-600) siehe Anlagen]

[Vertragstext in deutscher Sprache (Seite 601-1200) siehe Anlagen]

[Vertragstext in deutscher Sprache (Seite 1201-Ende) siehe Anlagen]

[Geschehensklausel siehe Anlagen]

[Unterschriftenseiten siehe Anlagen]

Die Notifikation gemäß Art. 15.10 des Freihandelsabkommens wurde am 25. Mai 2012 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt dieses Freihandelsabkommen gemäß seinem Art. 15.10 Abs. 2 mit 13. Dezember 2015 in Kraft.

Das gegenständliche Freihandelsabkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 127 vom 14.05.2011 S. 6, veröffentlicht.

Faymann

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