124. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat San Marino am 28. August 2015 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen (BGBl. III Nr. 55/2001, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 28/2015) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Vereinigte Königreich1 den Geltungsbereich des gegenständlichen Übereinkommens mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2015 auf Guernsey ausgedehnt.
Ostermayer
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