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BGBl III 122/2015

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

122. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus

122. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben nachstehende Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (BGBl. III Nr. 34/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 18/2015) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Malta11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 196].

8. Juli 2015

Portugal

19. August 2015

Ostermayer

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