18. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats haben die Niederlande1 am 23. Jänner 2015 den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (BGBl. III Nr. 34/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 100/2014) mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2015 auf Aruba ausgedehnt und anlässlich dessen einen Vorbehalt2 nach Art. 20 Abs. 2 des Übereinkommens erklärt.
Ostermayer
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