92. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Zuteilungsregelverordnung geändert wird
Auf Grund des § 23 des Emissionszertifikategesetzes 2011, BGBl. I Nr. 118/2011, in der Fassung BGBl. I Nr. 98/2013, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Zuteilungsregeln für die Handelsperioden ab 2013 (Zuteilungsregelverordnung - ZuRV), BGBl. II Nr. 465/2011, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 18 wird folgender § 19 samt Überschrift angefügt:
„Inkrafttreten
§ 19. Die Anhänge 1 und 2 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 92/2014 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“
2. In Anhang 1 Abschnitt 1 Z 1 wird in der Tabelle in den Einträgen zu den Produkt-Referenzwerten „Gips“ und „Getrockneter Sekundärgips“ jeweils in der vierten Spalte das Wort „Nein“ durch die Wortfolge „Ja (ab 2014)“ ersetzt.
3. In Anhang 1 Abschnitt 1 Z 2 wird in der Tabelle im Eintrag zum Produkt-Referenzwert „Mineralwolle“ in der vierten Spalte das Wort „Nein“ durch das Wort „Ja“ ersetzt.
4. In Anhang 1 Abschnitt 1 Z 2 wird in der Tabelle im Eintrag zum Produkt-Referenzwert „Gipskarton“ in der vierten Spalte das Wort „Nein“ durch die Wortfolge „Ja (ab 2014)“ ersetzt.
5. In Anhang 2 Z 1 lit. b wird in der Tabelle nach Eintrag 2613 folgender Eintrag eingefügt:
2614 | Herstellung von Glasfasern und Waren daraus |
6. In Anhang 2 Z 2 erhält die Tabelle folgende Fassung:
PRODCOM | Bezeichnung |
15311230 | Mehl, Grieß, Flocken, Granulat und Pellets aus Kartoffeln, nicht zubereitet oder haltbar gemacht |
15311250 | Verarbeitete Kartoffeln, ohne Essig zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren |
15331427 | Konzentrierte Tomaten |
155120 | Milch und Rahm in fester Form |
155153 | Casein |
155154 | Lactose und Lactosesirup |
15515533 | Molke in Form von Pulver und Granulat oder in anderer fester Form, auch gesüßt |
15841100 | Kakaomasse |
15841200 | Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl |
15841300 | Kakaopulver, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln |
15891333 | Backhefen, getrocknet |
24111150 | Wasserstoff (einschließlich Herstellung von Wasserstoff in Kombination mit Synthesegas) |
24111160 | Stickstoff |
24111170 | Sauerstoff |
243021 | Zubereitete Pigmente, Trübungsmittel, Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen; Glasfritte |
24621030 | Gelatine und ihre Derivate |
26821400 | Künstlicher Graphit, kolloider oder halbkolloider Graphit und Zubereitungen auf der Grundlage von Graphit |
26821610 | Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen, auch miteinander gemischt, lose, in Platten oder in Rollen |
26821620 | Geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse, auch miteinander gemischt |
28401133 | Freiformschmiedestücke aus Stahl, Wellen |
7. In Anhang 2 Z 3 werden in der Tabelle nach Eintrag 2640 folgende Einträge eingefügt:
2653 | Herstellung von gebranntem Gips |
2662 | Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau |
Rupprechter
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