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BGBl II 64/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

64. Verordnung: Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie die Zahl der in die Bundesvertretung der Studierenden von den Universitätsvertretungen, Pädagogischen Hochschulvertretungen und Fachhochschul-Studienvertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2013

64. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie über die Zahl der in die Bundesvertretung der Studierenden von den Universitätsvertretungen, Pädagogischen Hochschulvertretungen und Fachhochschul-Studienvertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2013

Auf Grund des § 34 Abs. 2 und des § 35a Abs. 7 des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 1998 - HSG 1998, BGBl. I Nr. 22/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 2/2008, wird verordnet:

Wahltage

§ 1. Als Wahltage für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2013 werden Dienstag, 14. Mai 2013, Mittwoch, 15. Mai 2013 und Donnerstag, 16. Mai 2013, festgelegt.

Vertreterinnen und Vertreter in der Bundesvertretung der Studierenden

§ 2. Die Zahl der von den Universitätsvertretungen, Pädagogischen Hochschulvertretungen und Fachhochschul-Studienvertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden wird wie in der Anlage ersichtlich festgelegt.

Fristen

§ 3. Folgende Fristen und Termine sind einzuhalten:

26. März 2013

- Stichtag für die Wahlberechtigung (§ 19 Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005 - HSWO 2005) BGBl. II Nr. 91/2005 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 14/2012

- Beginn der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (§ 21 Abs. 1 HSWO 2005)

- Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen (§ 27 Abs. 1 HSWO 2005)

11. April 2013

- Letzter Termin für die Durchführung des Abgleichs des Verzeichnisses der Wahlberechtigten auf Basis des Stichtages nach § 19 HSWO 2005 (§ 18 Abs. 3 HSWO 2005)

- Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerver-zeichnisse (§ 20 Abs. 1 HSWO 2005)

- Beginn der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 2 HSWO 2005)

18. April 2013

- Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 21 Abs. 1 HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Meldung über den Zusammenschluss von Listenverbänden (§ 51 Abs. 1 HSWO 2005)

- Ende der Frist, innerhalb deren in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse Einsicht genommen werden kann (§ 20 Abs. 1 HSWO 2005)

- Ende der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 2 HSWO 2005)

23. April 2013

- Letzter Termin für die Vorlage der Verbesserungen von Wahlvorschlägen und Kandidaturen (§ 28 Abs. 3 HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Zurückziehung von Wahlvorschlägen (§ 29 HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Zurückziehung von Kandidaturen (§ 29 HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Vorlage von Verbesserungen von Meldungen über den Zusammenschluss von Listenverbänden (§ 51 Abs. 1 HSWO 2005)

25. April 2013

- Letzte Möglichkeit zur Einrichtung von Unterkommissionen der Wahlkommissionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 13 Abs. 2 HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Herstellung des Einvernehmens über die unterscheidenden Bezeichnungen von Wahlvorschlägen (§ 22 Abs. 1 HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Zurückziehung von Unterstützungserklärungen (§ 26 Abs. 6 HSWO 2005)

- Letzter Termin für Entscheidungen der Wahlkommissionen über Einsprüche gegen Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 3 HSWO 2005)

30. April 2013

- Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlzeiten und Wahllokale (§ 32 HSWO 2005)

2. Mai 2013

- Letzter Termin für die Verlautbarung der (verbesserten) Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 31 Abs. 2 HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Veröffentlichung der genehmigten Listenverbände (§ 51 Abs. 2 HSWO 2005)

14. Mai 2013

- Erster Wahltag

- Letzter Termin für die Konstituierung der Unterkommissionen der Wahlkommissionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 13 Abs. 2 HSWO 2005)

15. Mai 20013

- Zweiter Wahltag

16. Mai 2013

- Dritter Wahltag

- Erster Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 56 HSWO 2005)

23. Mai 2013

- Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 14 Abs. 3 HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Zuweisung der Mandate (§ 14 Abs. 3 HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Verständigung der Gewählten (§ 14 Abs. 3 HSWO 2005)

30. Juni 2013

- Letzter Termin für die Konstituierung der Bundesvertretung (§ 6 Abs. 2 HSG 1998)

binnen zwei Wochen ab Verlautbarung des jeweiligen Wahlergebnisses

- Möglichkeit des Einspruchs gegen die Wahl der Bundesvertretung (§ 58 Abs. 2 HSWO 2005)

- Möglichkeit des Einspruchs gegen die Wahlen der Universitätsvertretungen und die Studienvertretungen (§ 59 Abs. 2 HSWO 2005)

1. Juli 2013

- Beginn der neuen Funktionsperiode (§ 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 HSG 1998)

Anlage 1

Anlage 1 

Töchterle

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