14. Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Aufhebung der §§ 62 bis 69 sowie über die Feststellung der Gesetzwidrigkeit des § 61 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005 durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2011, V 85-96/11-15, dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung zugestellt am 21. Dezember 2011, zu Recht erkannt:
Töchterle
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