253. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit der die Wissensbilanz-Verordnung 2010 geändert wird
Auf Grund der §§ 13 Abs. 6 und 16 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 176/2013, wird verordnet:
Die Wissensbilanz-Verordnung 2010 - WBV 2010, BGBl. II Nr. 216/2010, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 292/2012 wird wie folgt geändert:
1. In § 4 Abs. 1 lit. e wird nach der Wort- und Zeichenfolge „Forschungscluster und -netzwerke;“ die Wort- und Zeichenfolge „Großforschungsinfrastruktur;“ eingefügt.
2. In § 4 Abs. 1 lit. f wird die Wort- und Zeichenfolge „Stand der Bologna-Umsetzung“ durch die Wort- und Zeichenfolge „institutionelle Umsetzung der Maßnahmen und Ziele des Europäischen Hochschulraums (Bologna-Prozess) unter besonderer Berücksichtigung der Berufsvorbildung im Hinblick auf die künftige Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen“ ersetzt.
3. In § 4 Abs. 1 lit. g wird nach der Wort- und Zeichenfolge „Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Durchlässigkeit;“ die Wort- und Zeichenfolge „Maßnahmen zur Förderung von Diversität in den Studierendengruppen (Herkunft, soziale und kulturelle Zugehörigkeit, individuelle Bildungswege, Behinderung);“ eingefügt.
4. § 4 Abs. 1 lit. i lautet:
- „i)Kooperationen
insbesondere interuniversitäre Kooperationen, internationale Kooperationen; wesentliche (Forschungs- oder Bildungs-) Kooperationen als Beispiele.“
5. § 4 Abs. 1 lit. l lautet:
- „l) Klinischer Bereich und Aufgaben im Bereich öffentliches Gesundheitswesen (Medizinische Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 UG bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, und Veterinärmedizinische Universität Wien gemäß § 6 Z 12 UG)
insbesondere Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Krankenanstaltenträger und Erfüllung der gemäß § 33 UG übertragenen Verpflichtungen, Vereinbarung über die Betriebsführung mit dem Krankenanstaltenträger, Bericht für den Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens einschließlich übertragener Aufgaben (Screening-, Untersuchungs- und Befundungstätigkeiten, Universitätslehrgänge des Gesundheitswesens, Entwicklung der Telemedizin, etc.).“
6. In § 4 Abs. 2 Z 4 wird nach dem Klammerausdruck „(Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 UG)“ die Wort- und Zeichenfolge „, bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist“ eingefügt.
7. Dem § 4 Abs. 5 wird folgende Kennzahl angefügt:
- „1) C.3 Investitionen in Infrastruktur im F&E-Bereich/Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro“
8. In § 4 Abs. 6 wird die Wort- und Zeichenfolge „2.A.6 Prüfungsaktive ordentliche Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudien“ durch die Wort- und Zeichenfolge „2.A.6 Prüfungsaktive Bachelor-, Diplom- und Masterstudien“, und die Wort- und Zeichenfolge „2.A.10 Erfolgsquote ordentlicher Studierender“ durch die Wort- und Zeichenfolge „2.A.10 Studienabschlussquote“ ersetzt.
9. Dem § 4 Abs. 9 wird folgende Kennzahl angefügt:
- „3) B.3 Anzahl der Patentanmeldungen, Patenterteilungen, Verwertungs-Spin-Offs, Lizenz-, Options- und Verkaufsverträge“
10. In § 4 Abs. 10 wird nach der Wortfolge „Medizinische Universitäten“ die Wort- und Zeichenfolge „bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist“ eingefügt.
11. In § 4 Abs. 14 wird der Begriff „Summenzeilen“ durch den Begriff „Gesamtsummenzeilen“ ersetzt.
12. Dem § 4 wird folgender Abs. 15 angefügt:
„(15) Soweit die Erhebung der Kennzahl „3.B.3 Anzahl der Patentanmeldungen, Patenterteilungen, Verwertungs-Spin-Offs, Lizenz-, Options- und Verkaufsverträge“ im jeweiligen Berichtsjahr in allen Schichtungsmerkmalen den Wert Null ergibt, kann die Universität bei der Veröffentlichung der Wissensbilanz gemäß § 11 von der Darstellung der Kennzahl absehen. Eine Lieferung der Kennzahl und ihrer Interpretation gemäß § 6 hat jedenfalls zu erfolgen.“
13. In § 5 Abs. 1 lit. e wird nach der Kennzahl „1.C.2 Erlöse aus F&E-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro“ die Kennzahl „1.C.3 Investitionen in Infrastruktur im F&E-Bereich/Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro“ und nach der Kennzahl „3.B.2 Anzahl der gehaltenen Vorträge und Präsentationen des Personals bei wissenschaftlichen/künstlerischen Veranstaltungen“ die Kennzahl „3.B.3 Anzahl der Patentanmeldungen, Patenterteilungen, Verwertungs-Spin-Offs, Lizenz-, Options- und Verkaufsverträge“ eingefügt.
14. In § 5 Abs. 1 lit. f wird die Wort- und Zeichenfolge „2.A.6 Prüfungsaktive ordentliche Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudien“ durch die Wort- und Zeichenfolge „2.A.6 Prüfungsaktive Bachelor-, Diplom- und Masterstudien“, und die Wort- und Zeichenfolge „2.A.10 Erfolgsquote ordentlicher Studierender“ durch die Wort- und Zeichenfolge „2.A.10 Studienabschlussquote“ ersetzt.
15. In § 5 Abs. 1 lit. l wird der Klammerausdruck „(Medizinische Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 UG)“ durch den Klammerausdruck „(Medizinische Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 UG bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist)“ ersetzt.
16. § 5 Abs. 3 entfällt.
17. Nach § 5 wird folgender § 5a samt Überschrift eingefügt:
„Optionale Kennzahlen
§ 5a. (1) Die Universitäten können zur individuellen Leistungsdarstellung, insbesondere im Zusammenhang mit der Leistungsvereinbarung, den in § 4 Abs. 1 lit. a bis m genannten Bereichen weitere Kennzahlen hinzufügen (optionale Kennzahlen).
(2) Soweit optionale Kennzahlen neben einer Darstellung in der Wissensbilanz im Datawarehouse Hochschulbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung dokumentiert und bereitgestellt werden sollen, ist dies insoweit zulässig, als diese dazu geeignet sind, das Datawarehouse Hochschulbereich im Hinblick auf die Darstellung der Universitäten im österreichischen Hochschulraum oder die Darstellung einzelner bzw. mehrerer Universitäten sinnvoll zu erweitern und ergänzen, und den Voraussetzungen der Abs. 3 bis 5 entsprechen.
(3) Die Dokumentation und Bereitstellung von optionalen Kennzahlen gemäß Abs. 2 setzt einen gemeinsamen Vorschlag sämtlicher in dieser Kennzahl abgebildeten Universitäten voraus. Folgende Kriterien sind jedenfalls in den Vorschlag aufzunehmen:
- 1. Begründung, inwieweit durch diese optionale Kennzahl die Darstellung der Universitäten im österreichischen Hochschulraum oder die Darstellung einzelner bzw. mehrerer Universitäten sinnvoll erweitert oder ergänzt werden kann,
- 2. Definition entsprechend der Systematik der Kennzahlendarstellung in Anlage 1, sowie
- 3. Datenstruktur entsprechend den Vorgaben des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung gemäß § 6 Abs. 1.
Der Vorschlag auf Aufnahme einer optionalen Kennzahl hat spätestens bis zum 30. Juni jenes Berichtsjahres zu erfolgen, das erstmals Gegenstand der Dokumentation der optionalen Kennzahl im Datawarehouse Hochschulbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sein soll. Der Vorschlag bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung. Die Änderung der Definition der Kennzahl bedarf eines neuerlichen Vorschlags sämtlicher in der Kennzahl abgebildeten Universitäten und der Zustimmung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung.
(4) Soweit das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung der Darstellung einer optionalen Kennzahl im Datawarehouse Hochschulbereich zugestimmt hat, ist die entsprechende optionale Kennzahl zumindest für eine Dauer von drei Berichtsjahren von den Universitäten zur Verfügung zu stellen. Wird eine weitere Darstellung von einer bzw. mehreren Universitäten nicht mehr gewünscht, kann die Bereitstellung der optionalen Kennzahl nach Ablauf der drei darzustellenden Berichtsjahre bis zum 30. Juni jenes Berichtsjahres, das nicht mehr im Datawarehouse Hochschulbereich dargestellt werden soll, durch schriftliche Mitteilung an das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und die weiteren in der Kennzahl abgebildeten Universitäten ausgesetzt werden. Eine optionale Kennzahl, die mehrere Universitäten abbildet, kann nach dem Ausstieg einer oder mehrerer Universitäten unter der Maßgabe, dass die Aussagekraft der Kennzahl erhalten bleibt, von der verbleibenden Universität bzw. von den verbleibenden Universitäten fortgeführt werden. Dies bedarf einer schriftlichen Mitteilung an das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung binnen vier Wochen und dessen Zustimmung.
(5) Für optionale Kennzahlen, die im Datawarehouse Hochschulbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung dargestellt werden, gelten die Vorschriften betreffend die Übermittlung der Kennzahlen und das Datenclearing gemäß § 6.“
18. § 6 Abs. 3 lautet:
„(3) Die Kennzahlen „1.C.2 Erlöse aus F&E-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro“, „1.C.3 Investitionen in Infrastruktur im F&E-Bereich/Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro“, „1.4 Erlöse aus Lizenz-, Options- und Verkaufsverträgen sowie Verwertungs-Spin-Offs in Euro“, sowie „1.5 Erlöse aus privaten Spenden in Euro“ sind gemeinsam mit der dazugehörigen Interpretation bis spätestens 15. April des jeweiligen Jahres an das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zu liefern. Die übrigen Kennzahlen sind gemeinsam mit den dazugehörigen Interpretationen bis spätestens 15. März des jeweiligen Jahres zu liefern. Die Übermittlung hat über die Schnittstelle gemäß Abs. 1 zu erfolgen.“
19. § 8 Abs. 1 lautet:
„(1) Für jene Kennzahlen, die nach Wissenschaftszweigen zu erheben sind, ist die Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige 2012 (Statistik Austria) gemäß Anlage 2 heranzuziehen. Die Klassifikation der Kunstzweige erfolgt ebenfalls gemäß Anlage 2.“
20. In § 9 Abs. 1 wird die Wort- und Zeichenfolge „2.A.6 Prüfungsaktive ordentliche Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudien“ durch die Wort- und Zeichenfolge „2.A.6 Prüfungsaktive Bachelor-, Diplom- und Masterstudien“ und die Wort- und Zeichenfolge „2.A.10 Erfolgsquote ordentlicher Studierender“ durch die Wort- und Zeichenfolge „2.A.10 Studienabschlussquote“ ersetzt.
21. Dem § 9 Abs. 1 wird folgende Kennzahl angefügt:
„1.5 Erlöse aus privaten Spenden in Euro“
22. Der bisherige Text des § 11 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“.
23. Dem § 11 wird folgender Absatz 2 angefügt:
„(2) Soweit sich bei der Behandlung der Wissensbilanz durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ergibt, dass Abschnitt I.1, Wissensbilanz narrativer Teil, bzw. Abschnitt II, Wissensbilanz - Bericht über die Umsetzung der Ziele und Vorhaben der Leistungsvereinbarung, entsprechend der Maßgabe gemäß § 4 Abs. 1 lit. a bis n bzw. Anlage 3 in wesentlichen Teilen unvollständig sind, ist die vervollständigte Wissensbilanz unter sinngemäßer Anwendung der Genehmigungsprozesse für die Wissensbilanz gemäß § 13 Abs. 6 UG neuerlich im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen und an das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zu übermitteln.“
24. § 12 Abs. 1 lautet:
„(1) Aufgrund des § 16 Abs. 6 UG haben die Universitäten gemäß § 6 UG und die Universität für Weiterbildung Krems dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung folgende Kennzahlen zu übermitteln:
1.1 Aufwendungen für das Bundespersonal in Euro
1.2 Wissenschaftsprofil bzw. Kunstprofil der angebotenen Curricula in Prozent
1.3 Geschlechterrepräsentanz im Zuge der Berufungsverfahren
1.4 Erlöse aus Lizenz-, Options- und Verkaufsverträgen sowie Verwertungs-Spin-Offs in Euro
1.5 Erlöse aus privaten Spenden in Euro“
25. § 12 Abs. 3 lautet:
„(3) Aufgrund des § 16 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002 haben die Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 UG bzw. die Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung folgende Kennzahlen zu übermitteln:
- 2. 1 Nutzfläche, der Universität von Dritten für Lehr- und Forschungszwecke zur Verfügung gestellt, in m²
- 2. 2 Zeitvolumen des in ärztlicher und zahnärztlicher Verwendung stehenden wissenschaftlichen Personals im Klinischen Bereich in Lehre und Forschung [in Vollzeitäquivalenten und in Prozent der gesamten Normalarbeitszeit (40 Stunden) dieses Personals]
- 2. 3 Personal im Klinischen Bereich in Vollzeitäquivalenten
- 2. 4 Klinischer Mehraufwand (paktierte Investitionen) in Euro
- 2. 5 Ausgleichszahlungen des Laufenden Klinischen Mehraufwandes in Euro
- 2. 6 Wissenschaftliches Personal mit einem nicht-medizinischen Studienabschluss“
26. In § 12 Abs. 4 wird nach der Wort- und Zeichenfolge „(Schnittstelle)“ die Wort- und Zeichenfolge „sowie die Lieferfrist gemäß § 6 Abs. 3“ eingefügt.
27. § 15 Abs. 1 bis 3 und 5 entfallen. Der bisherige Abs. 4 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“.
28. Dem § 15 werden folgende Abs. 2 bis 4 angefügt:
(2) Die Wissensbilanz über das Berichtsjahr 2013 ist mit Ausnahme der Kennzahl „1.4 Erlöse aus Lizenz-, Options- und Verkaufsverträgen sowie Verwertungs-Spin-Offs in Euro“ gemäß der WBV 2010 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 253/2013 vorzulegen.
(3) Für jene Kennzahlen, die nach Wissenschaftszweigen zu erheben sind, ist für die Wissensbilanz über das Berichtsjahr 2013 die Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige 2000 (Statistik Austria) gemäß Anlage 2 der WBV 2010 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 292/2012 heranzuziehen.
(4) Abweichend von der in § 5a Abs. 3 festgelegten Frist kann ein Vorschlag auf Aufnahme einer optionalen Kennzahl für die Wissensbilanz über das Berichtsjahr 2013 spätestens bis zum 30. September 2013 vorgelegt werden.“
29. Anlage 1 lautet:
„Anlage 1
zu den §§ 4 und 12
Definitionen der Kennzahlen gemäß den §§ 4 und 12
1.A.1 Personal
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Personalkategorie, Zählkategorie)
Anzahl | Gesamtanzahl zum BidokVUni-Stichtag 31. Dezember |
Personal | alle Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Personal-kategorie | - wissenschaftliches/künstlerisches Personal - Professorinnen und Professoren - wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - darunter Dozentinnen und Dozenten - darunter Assoziierte Professorinnen und Professoren (KV) - darunter Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren (KV) - darunter über F&E-Projekte drittfinanzierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Allgemeines Personal - darunter über F&E-Projekte drittfinanziertes allgemeines Personal - darunter Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung - darunter Ärztinnen und Ärzte mit ausschließlichen Aufgaben in öffentlichen Krankenanstalten - darunter Krankenpflege im Rahmen einer öffentlichen Krankenanstalt |
Zählkategorie | - Köpfe - Vollzeitäquivalente |
1.A.2 Anzahl der erteilten Lehrbefugnisse (Habilitationen)
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht)
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner - 31. Dezember) |
Erteilung | bescheidmäßiger Ausspruch durch das Rektorat gemäß § 103 UG |
Lehrbefugnis (Habilitation) | Lehrbefugnis (venia docendi) für ein wissenschaftliches/künstlerisches Fach, das in den Wirkungsbereich der Universität fällt |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
1.A.3 Anzahl der Berufungen an die Universität
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Herkunftsuniversität/vorherige Dienstgeberin oder vorheriger
Dienstgeber, Berufungsart)
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner - 31. Dezember) |
Berufung an die Universität | Besetzung (Dienstantritt) von Professuren gemäß §§ 98 und 99 UG |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Herkunftsuniver-sität/vorherige Dienstgeberin oder vorheriger Dienstgeber | - eigene Universität - andere national - Deutschland - übrige EU - Drittstaaten |
Berufungsart | - Berufung gemäß § 98 UG - Berufung gemäß § 99 Abs. 1 UG - Berufung gemäß § 99 Abs. 3 UG |
1.A.4 Frauenquoten
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Monitoring-Kategorie, Zählkategorie)
Stichtag, Zeitraum | Stichtag 31. Dezember bzw. bei Kollegialorganen, die ihre Tätigkeit vor dem 31. Dezember beendet haben, die Zusammensetzung zum letzten Zeitpunkt des Tätigwerdens innerhalb des Kalenderjahres |
Frauenquoten | Geschlechterrepräsentanz in ausgewählten Universitätsorganen mit besonderer Berücksichtigung der mindestens 40%-Frauenquote in Kollegialorganen |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Monitoring-Kategorie | - Universitätsrat - Vorsitzende oder Vorsitzender - sonstige Mitglieder - Rektorat - Rektorin oder Rektor - Vizerektorinnen und Vizerektoren - Senat - Vorsitzende oder Vorsitzender - sonstige Mitglieder - Habilitationskommissionen - Berufungskommissionen - Curricularkommissionen - sonstige Kollegialorgane |
Zählkategorie | - Kopfzahlen - Anteile in % - Frauenquoten-Erfüllungsgrad |
1.A.5 Lohngefälle zwischen Frauen und Männern
(Lohngefälle in ausgewählten Verwendungen/Gender Pay Gap)
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Personalkategorie, Zählkategorie)
Zeitraum | Kalenderjahr (1. Jänner - 31. Dezember) |
Lohngefälle zwischen Frauen und Männern/ Gender Pay Gap | Unterschiede in den Gehältern zwischen Frauen und Männern auf Basis aller im Kalenderjahr von der Universität geleisteten Lohn-/Gehalts-zahlungen an sämtliche Personen der ausgewählten Verwendungen; die Normierung der Gehaltszahlungen erfolgt auf Grundlage der Bildung von Jahresvollzeitäquivalenten, die Darstellung der Unterschiede erfolgt in der Form „Frauenlöhne entsprechen ...% der Männerlöhne“ |
ausgewählte Verwendungen | sämtliche Personen in den Verwendungen 11, 12, 14 und 81 bis 83 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni; falls im Kalenderjahr einer dieser Verwendungskategorien bei einem der beiden Geschlechter weniger als 3 Personen (Kopfzahl) zuordenbar sind, ist aus Gründen des Datenschutzes für die jeweilige Verwendungskategorie anstatt des Lohngefälles die Ausprägung „n.a.“ anzuführen |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Personalkategorie | - Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor (§ 98 UG) - Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor, bis fünf Jahre befristet (§ 99 Abs. 1 UG) - Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor, bis sechs Jahre befristet (§ 99 Abs. 3 UG) - Universitätsdozentin oder Universitätsdozent - Assoziierte Professorin oder Assoziierter Professor (KV) - Assistenzprofessorin oder Assistenzprofessor (KV) |
Zählkategorie | - Kopfzahlen - Lohngefälle |
1.B.1 Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit
einem mindestens 5-tägigen Auslandsaufenthalt (outgoing)
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Gastlandkategorie)
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober - 30. September) |
wissenschaftliches/ künstlerisches Personal | Angehörige der Universität gemäß § 94 Abs. 1 Z 4 UG |
Auslandsaufenthalt | ein mindestens 5-tägiger Auslandsaufenthalt zum Zweck der Erfüllung von Lehr- und/oder Forschungsleistungen/Leistungen im Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste im Aufgabenbereich der betreffenden Person (mit Ausnahme der Teilnahme an Tagungen und Konferenzen) |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Aufenthaltsdauer | - 5 Tage bis zu 3 Monate - länger als 3 Monate |
Gastlandkategorie | - EU - Drittstaaten |
1.B.2 Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit
einem mindestens 5-tägigen Aufenthalt (incoming)
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Herkunftsland der Einrichtung)
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober - 30. September) |
Personen mit Aufenthalt (incoming) | sämtliche Personen, die in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zu einer ausländischen Einrichtung stehen und zum Zweck der Erfüllung von Lehr- und/oder Forschungsleistungen/Leistungen im Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste einen mindestens 5-tägigen Aufenthalt an der Universität absolvieren (mit Ausnahme der Teilnahme an Tagungen und Konferenzen) |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Aufenthaltsdauer | - 5 Tage bis zu 3 Monate - länger als 3 Monate |
Herkunftsland der Einrichtung | - EU - Drittstaaten |
1.C.1 Anzahl der in aktive Kooperationsverträge eingebundenen
Partnerinstitutionen/Unternehmen
[pro Universität]
(nach Herkunftsland der Kooperationspartner, Partnerinstitutionen/Unternehmen)
Anzahl | Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember |
Kooperationsverträge | schriftliche Vereinbarung für einen bestimmten Zeitraum oder unbefristet abgeschlossen, die die geregelte Zusammenarbeit im Bereich Lehre, F&E/Entwicklung und Erschließung der Künste der Universität mit anderen Institutionen zum Inhalt hat, ausgenommen vertragliche Kooperationen im Drittmittelbereich |
Herkunftsland der Kooperationspartner | - national - EU - Drittstaaten |
Partnerinstitutionen/ Unternehmen | - Universitäten und Hochschulen - Kunsteinrichtungen - außeruniversitäre F&E-Einrichtungen - Unternehmen - Schulen - nichtwissenschaftliche Medien (Zeitungen, Zeitschriften) - Lehrkrankenhäuser - sonstige |
1.C.2 Erlöse aus F&E-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der
Künste in Euro
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Auftrag-/Fördergeber-Organisation, Sitz der Auftrag-/Fördergeber-Organisation)
Zeitraum | Rechnungsjahr (1. Jänner - 31. Dezember) |
Erlöse | geldmäßiger Gegenwert für erbrachte Leistungen der Universität |
F&E-Projekte | Forschungsarbeiten gemäß § 26 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 Z 2 und 3 UG, an denen einzelne bzw. mehrere Personen mitarbeiten und bei denen auf die Ausstattung der Universität zurückgegriffen wird |
Projekte der Entwicklung und Erschließung der Künste | Arbeiten gemäß § 26 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 Z 2 und 3 UG im Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste, an denen einzelne bzw. mehrere Personen mitarbeiten und bei denen auf die Ausstattung der Universität zurückgegriffen wird |
Auftrag-/ Fördergeber-Organisation | - EU - andere internationale Organisationen - Bund (Ministerien) - Länder (inkl. deren Stiftungen und Einrichtungen) - Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Wien) - FWF - FFG - ÖAW - Jubiläumsfonds der ÖNB - sonstige öffentlich-rechtliche Einrichtungen (Körperschaften, Stiftungen, Fonds etc.) - Unternehmen - Private (Stiftungen, Vereine etc.) - sonstige |
Sitz der Auftrag-/ Fördergeber-Organisation | - national - EU - Drittstaaten |
1.C.3 Investitionen in Infrastruktur im F&E-Bereich/Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig, pro Investitionsbereich]
Zeitraum | Rechnungsjahr (1. Jänner - 31. Dezember) |
Investitionen | Erst- und Ersatzinvestitionen |
Forschungs-infrastrukturen/ Infrastrukturen im Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste mit einem Anschaffungswert von EURO 100.000 inkl. USt und darüber | - Großgeräte/Großanlagen [(zB NMR Geräte, HPC)] - Core Facilities [(zB Biobanken, Genomics)] - Elektronische Datenbanken - Räumliche Forschungsinfrastruktur [(zB Reinräume)] |
2.A.1. Zeitvolumen des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals im Bereich Lehre in Vollzeitäquivalenten
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Personalkategorie)
Zeitraum | Studienjahr (1. Oktober - 30. September) |
Bereich Lehre | abgehaltene Lehrveranstaltungen in Semesterstunden |
wissenschaftliches/ künstlerisches Personal | sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 26, 27 und 81 bis 84 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni |
Zeitvolumen | Der Zeitaufwand für Lehre ist auf Basis der Semesterstunden anhand folgender Typologie zu ermitteln: Forschungsgeleiteter wissenschaftlicher Unterricht (Venia-Lehre): 1 Semesterstunde = 37,5 Stunden Erschließungsgeleiteter künstlerischer Unterricht (ZKF, Venia-Lehre): 1 Semesterstunde = 28,75 Stunden Sonstige wissenschaftliche und künstlerische Lehre (auch Praktika): 1 Semesterstunde = 22,5 Stunden |
Vollzeitäquivalent | Beschäftigungsausmaß von 40 Stunden pro Woche (Umrechnungsfaktor) |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Personalkategorie | - Professorinnen und Professoren - Assoziierte Professorinnen und Professoren - Dozentinnen und Dozenten - sonstige wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter |
2.A.2 Anzahl der eingerichteten Studien
[pro Universität]
(nach Studienart, Studienform, Programmbeteiligung)
Anzahl | Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember |
eingerichtete Studien | Bachelor-, Master-, Diplom- und Doktoratsstudien (inklusive mit anderen Universitäten oder Hochschulen gemeinsam eingerichtete Studien), die im Stichtagssemester begonnen werden können. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Universitätslehrgänge, deren Curriculum in Kraft getreten ist. |
Studienart | - Diplomstudien unter Berücksichtigung der Instrumente im Instrumentalstudium, in IGP und in Jazz - Bachelorstudien unter Berücksichtigung der Instrumente im Instrumentalstudium, in IGP und in Jazz - Masterstudien unter Berücksichtigung der Instrumente im Instrumentalstudium, in IGP und in Jazz - PhD-Doktoratsstudien - andere Doktoratsstudien (ohne Human- und Zahnmedizin) - angebotene Unterrichtsfächer im Lehramtsstudium - Universitätslehrgänge für Graduierte unter Berücksichtigung der Instrumente - andere Universitätslehrgänge |
Studienform | - Präsenzstudien - davon blended-learning-Studien - davon fremdsprachige Studien - davon berufsbegleitende Studien - Fernstudien - davon blended-learning-Studien - davon fremdsprachige Studien - davon berufsbegleitende Studien |
Programm-beteiligung | - internationale Joint Degree/Double Degree/Multiple Degree Programme - nationale Studienkooperationen (gemeinsame Einrichtung) |
2.A.3 Durchschnittliche Studiendauer in Semestern
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Studienart, Studienabschnitt)
Zeitraum | 3 Studienjahre (jeweils 1. Oktober - 30. September) |
Durchschnittliche Studiendauer in Semestern | Wert, der gemäß § 9 Abs. 3 und 4 UniStEV 2004 ermittelt wurde; zu berücksichtigen sind ausschließlich Abschlüsse von Bachelor-, Master- und Diplomstudien |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Studienart | - Diplomstudien mit Abschnittsgliederung - Bachelorstudien - Masterstudien - Diplomstudien ohne Abschnittsgliederung |
Studienabschnitt | - 1. Studienabschnitt/gesamtes Studium - weitere Studienabschnitte (restliches Studium) |
2.A.4 Bewerberinnen und Bewerber für Studien mit besonderen Zulassungsbedingungen
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Prüfungsergebnis)
Anzahl | Gesamtanzahl in Bezug auf das beabsichtigte Beginn-Studienjahr (1. Oktober - 30. September) |
Bewerberin, Bewerber | jede Person, die zur Feststellung des Vorliegens der besonderen Zulassungsbedingungen für ein ordentliches Studium antritt |
Besondere Zulassungs-bedingungen | - Zulassungsprüfungen für künstlerische Studien (§ 64 Abs. 1 Z 5 UG) - Überprüfung der körperlich-motorischen Eignung für Sportwissenschaften und das Unterrichtsfach Bewegung und Sport (§ 63 Abs. 1 Z 5 UG); - qualitative Zulassungsbedingungen für Master- und PhD-Studien (§ 64 Abs. 4, 5 und 6 UG); - Aufnahmeverfahren gemäß § 124b Abs. 1 und 6 UG - Aufnahmeverfahren gemäß § 14h Abs. 4 bis 7 UG - Aufnahmeverfahren gemäß § 63 Abs. 12 UG |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Prüfungsergebnis | - bestanden/erfüllt - nicht bestanden/nicht erfüllt |
2.A.5 Anzahl der Studierenden
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Studierendenkategorie, Personenmenge)
Anzahl | Gesamtanzahl zum Wintersemester-Termin gemäß § 7 Abs. 6 UniStEV 2004 |
Studierende | sämtliche Studierende dieser Universität (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004) |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Staatsangehörigkeit | - Österreich - EU - Drittstaaten |
Studierenden-kategorie | - ordentliche Studierende - außerordentliche Studierende |
Personenmenge | - im betreffenden Wintersemester neu zugelassene Studierende dieser Universität (Personenmenge PN gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004) - bereits in früheren Semestern zugelassene Studierende dieser Universität (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004 vermindert um Personenmenge PN) |
2.A.6 Prüfungsaktive Bachelor-, Diplom- und Masterstudien
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Studienart, Staatsangehörigkeit)
Zeitraum | Studienjahr (1. Oktober - 30. September) |
Prüfungsaktive Studien | Prüfungsaktiv ist ein Bachelor-, Diplom- oder Masterstudium, sofern der/die Studierende im betreffenden Studium mindestens 16 ECTS-Punkte oder positiv beurteilte Studienleistungen im Umfang von 8 Semesterstunden erbracht hat |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Studienart | - Diplomstudium - Bachelorstudium - Masterstudium |
Staatsangehörigkeit | - Österreich - EU - Drittstaaten |
2.A.7 Anzahl der belegten ordentlichen Studien
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Studienart, Staatsangehörigkeit)
Anzahl | Gesamtanzahl zum Wintersemester-Termin gemäß § 7 Abs. 6 UniStEV 2004 |
belegte ordentliche Studien | Belegte Studien (Studienmenge SB gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf ordentliche Studien |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Studienart | - Diplomstudium - Bachelorstudium - Masterstudium - Doktoratsstudium
|
Staatsangehörigkeit | - Österreich - EU - Drittstaaten |
2.A.8 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen
Mobilitätsprogrammen (outgoing)
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Gastland, Art der Mobilitätsprogramme)
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober - 30. September) |
ordentliche Studierende mit Teilnahme an internationalen Mobilitätspro-grammen (outgoing) | ordentliche Studierende (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), die im Rahmen eines internationalen Mobilitätsprogramms einen Auslandsaufenthalt absolvieren (Gastland ungleich Österreich) |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Gastland | - EU - Drittstaaten |
Art der Mobilitäts-programme | - CEEPUS - ERASMUS - LEONARDO da VINCI - sonstige |
2.A.9 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen
Mobilitätsprogrammen (incoming)
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art der Mobilitätsprogramme)
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober - 30. September) |
ordentliche Studierende mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogram-men (incoming) | ordentliche Studierende (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), die im Rahmen eines internationalen Mobilitätsprogramms einen Auslandsaufenthalt in Österreich absolvieren |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Staatsangehörigkeit | - EU - Drittstaaten |
Art der Mobilitätspro-gramme | - CEEPUS - ERASMUS - LEONARDO da VINCI - sonstige |
2.A.10 Studienabschlussquote
[pro Universität, Studienart]
(nach Geschlecht)
Zeitraum | Studienjahr (1. Oktober - 30. September) |
Studienabschlussquote | Anteil der abgeschlossenen fachgleichen Bachelor-/Diplomstudien oder Masterstudien an allen beendeten fachgleichen Bachelor-/Diplomstudien zumindest im dritten Semester oder Masterstudien pro Berichtsstudienjahr. Studienabschlüsse innerhalb der Nachfrist des vorangegangenen Berichtsstudienjahres (ohne Meldung im Berichtsstudienjahr) werden dem Berichtsstudienjahr zugerechnet. |
Studienart | - Bachelor-/Diplomstudien - Masterstudien |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
2.B.1 Personal nach Wissenschafts-/Kunstzweigen in Vollzeitäquivalenten
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Personalkategorie)
Stichtag | Stichtag 31. Dezember |
Personal | sämtliche Personen in den Verwendungen 11, 12, 14, 16, 21, 24 bis 27 und 81 bis 84 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni |
Zuordnung des Personals nach Wissenschafts-/ Kunstzweigen in Vollzeit- äquivalenten | Zuordnung der Ergebnisse der Kennzahl 1.A.1 (Vollzeitäquivalente) auf die Wissenschafts-/Kunstzweige gemäß Anlage 2 - unabhängig davon, wie viel Zeit innerhalb der einzelnen Personalkategorien tatsächlich für Forschung und Entwicklung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste aufgewendet wird |
Personalkategorie | - Professorinnen und Professoren - drittfinanzierte wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - sonstige wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
2.B.2 Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Personalkategorie, Staatsangehörigkeit)
Anzahl, Stichtag | Gesamtanzahl zum jeweiligen Wintersemester-Termin gemäß § 7 Abs. 6 UniStEV 2004 mit einem Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis zum Stichtag 31. Dezember |
Doktorats-studierende mit Beschäftigungs-verhältnis zur Universität | Studierende mit belegtem Studium (Studienmenge SB gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf Doktoratsstudien (ohne Diplomstudien Human- und Zahnmedizin), und mit einem Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis zur Universität zum 31. Dezember |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Staatsangehörigkeit | - Österreich - EU - Drittstaaten |
Personalkategorie (Verwendung) | - drittfinanzierte wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - sonstige wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - sonstige Verwendung |
3.A.1 Anzahl der Studienabschlüsse
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des Abschlusses, Studienart)
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober - 30. September) |
Studienabschlüsse | abgeschlossene Studien (Studienmenge SA gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf ordentliche Studien |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Staatsangehörigkeit | - Österreich - EU - Drittstaaten |
Art des Abschlusses | - Erstabschluss - Weiterer Abschluss |
Studienart | - Diplomstudium - Bachelorstudium - Masterstudium - Doktoratsstudium
|
3.A.2 Anzahl der Studienabschlüsse in der Toleranzstudiendauer
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des Abschlusses, Studienart)
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober - 30. September) |
Studienabschlüsse | abgeschlossene Studien (Studienmenge SA gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf ordentliche Studien |
Abschlüsse in der Toleranz- studiendauer | Studienabschlüsse, welche innerhalb der Studiendauer laut Curriculum zuzüglich eines Semesters, im Fall eines Diplomstudiums zuzüglich eines Semesters je Studienabschnitt, erreicht wurden; die Studiendauer ist gemäß § 9 Abs. 3 UniStEV 2004 zu ermitteln. |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Staatsangehörigkeit | - Österreich - EU - Drittstaaten |
Art des Abschlusses | - Erstabschluss - Weiterer Abschluss |
Studienart | - Diplomstudium - Bachelorstudium - Masterstudium - Doktoratsstudium
|
3.A.3 Anzahl der Studienabschlüsse mit Auslandsaufenthalt während des Studiums
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Gastland des Auslandsaufenthalts)
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober - 30. September) |
Studienabschlüsse mit Auslandsaufenthalt während des Studiums | abgeschlossene Studien (Studienmenge SA gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf Abschlüsse ordentlicher Studien von Personen mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (Gastland ungleich Österreich) |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Gastland des Aus-landsaufenthaltes | - EU - Drittstaaten |
3.B.1 Anzahl der wissenschaftlichen/künstlerischen Veröffentlichungen des Personals
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Typus von Publikationen)
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner - 31. Dezember), Zuordnung anhand des Datums der Veröffentlichung |
wissenschaftliche/ künstlerische Veröffentlichungen | unter Nennung der Universität publizierte Erstauflagen von Fach- oder Lehrbüchern (ausgenommen Eigenverlag), nicht im Eigenverlag publizierte Fachzeitschriften oder Sammelwerke (ausgenommen Konferenz-Publikationen) und sonstige wissenschaftliche/künstlerische Veröffentlichungen (darunter auch nicht-textliche wie zB Filme) |
Personal | sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 24 bis 27 und 81 bis 84 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni |
Typus von Publikationen | - Erstauflagen von wissenschaftlichen Fach- oder Lehrbüchern - erstveröffentlichte Beiträge in SCI, SSCI und A&HCI-Fachzeitschriften - erstveröffentlichte Beiträge in sonstigen wissenschaftlichen Fachzeitschriften - erstveröffentlichte Beiträge in Sammelwerken - sonstige wissenschaftliche Veröffentlichungen - künstlerische Ton-, Bild-, Datenträger - Beiträge zu künstlerischen Ton-, Bild-, Datenträgern - Kunstkataloge und andere künstlerische Druckwerke - Beiträge zu Kunstkatalogen und anderen künstlerischen Druckwerken |
3.B.2 Anzahl der gehaltenen Vorträge und Präsentationen des Personals bei
wissenschaftlichen/künstlerischen Veranstaltungen
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Veranstaltungs-Typus, Vortrags-/Präsentations-Typus)
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner - 31. Dezember) |
Vortrag oder Präsentation | Vortrag auf Grundlage einer direkten Einladung durch die Veranstalterin oder den Veranstalter oder Vortrag/Präsentation auf Grundlage einer Bewerbung und nachfolgenden Auswahl durch die Veranstalterin oder den Veranstalter |
wissenschaftliche/künstlerische Veranstaltung | Kongresse, Konferenzen, Tagungen etc. |
Personal | sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 24 bis 27 und 81 bis 84 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Veranstaltungs-Typus | - Veranstaltungen für überwiegend inländischen Teilnehmerinnen- und Teilnehmerkreis - Veranstaltungen für überwiegend internationalen Teilnehmerinnen- und Teilnehmerkreis |
Vortrags-/ Präsentations-Typus | - Vorträge auf Einladung - sonstige Vorträge - Poster-Präsentationen - sonstige Präsentationen |
3.B.3 Anzahl der Patentanmeldungen, Patenterteilungen, Verwertungs-Spin-Offs, Lizenz-,
Options- und Verkaufsverträge
[pro Universität]
(nach Patenterteilung, Art der Verträge, Verwertungspartnerinnen und -partnern, Verwertungs-Spin-Offs)
Anzahl | Gesamtanzahl der innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner - 31. Dezember) erfolgten Neuzugänge |
Patentanmeldungen | zu zählen sind Patente, die gemäß Patentgesetz 1970, gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), dem Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) und in Staaten, die nicht Vertragsstaaten des EPÜ bzw. des PCT sind, im Berichtszeitraum angemeldet wurden, wobei jedes angemeldete Patent einzeln gezählt wird. Bei der Erteilung eines Patents nach dem EPÜ sind die nationalen Validierungen nicht einzeln zu zählen. Darüber hinaus sind jene Prioritäts-Patentanmeldungen durch Dritte zu erfassen, die aufgrund einer Rechteübertragung durch die Universität durchgeführt werden, und der Anmeldegegenstand eine Diensterfindung der Universität gemäß Universitätsgesetz 2002 - UG, BGBl. I Nr. 120/2002, darstellt. |
Patenterteilung | - national - EU/EPÜ - Drittstaaten |
Lizenzverträge | Anzahl der Verträge, die die Veräußerung bestimmter Nutzungsrechte der Universität an Immaterialgütern (zB Patente, Urheberrechte) betreffen. Erfasst werden nur jene Lizenzverträge, deren Gegenstand bestehende Diensterfindungen und Patente sind. |
Optionsverträge | zu zählen sind Verträge betreffend die Anwartschaft eines Dritten gegenüber der Universität durch einseitige Willenserklärung einen Verkaufs- oder Lizenzvertrag betreffend Immaterialgüter herbeizuführen. Erfasst werden nur jene Optionsverträge, deren Gegenstand bestehende Diensterfindungen und Patente sind. |
Verkaufsverträge | gezählt werden Verträge betreffend den Verkauf der Eigentumsrechte der Universität an Immaterialgütern (zB Patente, patentähnliche Schutzrechte wie Erfindungen, Schutzzertifikate, Gebrauchsmuster, Halbleiterschutzrechte, Sortenschutzrechte, Know-How). Erfasst werden nur jene Verkaufsverträge, deren Gegenstand bestehende Diensterfindungen und Patente sind. |
Art der Verträge | - Lizenzverträge - Optionsverträge - Verkaufsverträge |
Verwertungspartner-innen und -partner | - Anzahl der Unternehmen - Anzahl der (außer)universitären Forschungseinrichtungen Falls im Kalenderjahr insgesamt weniger als 3 Verwertungspartnerinnen und -partner zuordenbar sind, ist aus Gründen des Datenschutzes anstatt der Anzahl der Verwertungspartnerinnen und -partner die Ausprägung „n.a.“ anzuführen. |
Verwertungs-Spin-Offs | Verwertungs-Spin-offs sind Unternehmensgründungen der Universität bzw. Unternehmen, an welchen die Universität direkt oder indirekt beteiligt ist bzw. Unternehmen für die die Nutzung neuer Forschungsergebnisse/Ergebnisse auf Basis der Entwicklung und Erschließung der Künste, neuer wissenschaftlicher Verfahren oder Methoden aus der öffentlichen Forschung für die Gründung unverzichtbar waren, dh. die Gründung wäre ohne Nutzung dieser Forschungsergebnisse/Ergebnisse auf Basis der Entwicklung und Erschließung der Künste oder eines daraus resultierenden Schutzrechts (zB Patente, Lizenzen etc.) nicht erfolgt. Zu zählen sind Neugründungen im Berichtsjahr. - Anzahl der Verwertungs-Spin-Offs |
Spezifisches Kennzahlen-Set für Medizinische Universitäten bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist:
4.1 Anzahl der neu begonnenen klinischen Prüfungen
[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner - 31. Dezember) |
neu begonnene klinische Prüfungen | im Kalenderjahr dem Rektorat gemeldete klinische Prüfungen (systematische Untersuchung eines Arzneimittels an Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern gemäß § 2a des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, i.d.g.F. bzw. eines Medizinprodukts gemäß des § 3 Medizinproduktegesetzes, BGBl. Nr. 657/1996, i.d.g.F.) |
4.2 Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung
von klinischen Prüfungen
[pro Universität]
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner - 31. Dezember) |
Teilnehmerinnen und Teilnehmer | Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer gemäß § 2a Abs. 15 des Arzneimittelgesetzes bzw. gemäß § 3 Abs. 8 des Medizinproduktegesetzes, aufgrund von Meldungen im Rahmen des universitätsinternen Berichtswesens |
klinische Prüfung | systematische Untersuchung eines Arzneimittels an Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern gemäß § 2a des Arzneimittelgesetzes bzw. eines Medizinprodukts gemäß § 3 des Medizinproduktegesetzes |
Beendigung | Beendigung der klinischen Prüfung im Sinne des § 2a Abs. 4 Arzneimittelgesetz bzw. gemäß § 3 Abs. 10 des Medizinproduktegesetzes |
4.3 Anzahl der Ausbildungsverträge zur Fachärztin oder zum Facharzt
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Dienstgeberin oder Dienstgeber)
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner - 31. Dezember) |
Ausbildungsvertrag | Vertrag zur Absolvierung der praktischen Ausbildung in einem Sonderfach gemäß § 8 des Ärztegesetzes 1998, BGBl. I Nr. 169/1998, i.d.g.F. |
Dienstgeberin oder Dienstgeber | - Universität - Krankenanstaltenträger |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
4.4 Anzahl der im Berichtsjahr von Universitätsangehörigen geleisteten verlängerten Dienste
[pro Universität]
Zeitraum | Kalenderjahr (1. Jänner - 31. Dezember) |
verlängerter Dienst | verlängerter Dienst gemäß § 4 des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes BGBl. I Nr. 8/1997 i.d.g.F. |
4.5 Anzahl der Begutachtungen der Ethikkommission
[pro Universität]
(nach Begutachtungstyp)
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner - 31. Dezember) |
Begutachtung | Durchführung von Beurteilungen klinischer Prüfungen und der Anwendung neuer medizinischer Methoden und angewandter medizinischer Forschung am Menschen unter Beachtung der einschlägigen ärzterechtlichen Bestimmungen und der relevanten internationalen Regelwerke (Deklaration von Helsinki, GCP-Guidelines) |
Ethikkommission | vom Senat eingerichtete Kommission gemäß § 30 UG zur Beurteilung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten, der Anwendung neuer medizinischer Methoden und angewandter medizinischer Forschung |
Begutachtungstyp | - Begutachtung im eigenen Bereich der Universität - sonstige Begutachtung |
Datenbedarfskennzahlen gemäß § 12 für sämtliche Universitäten:
1.1 Aufwendungen für das Bundespersonal in Euro
[pro Universität]
Zeitraum | Rechnungsjahr (1. Jänner - 31. Dezember) |
Aufwendungen in Euro | Personalaufwand gemäß § 2 Z 6 lit. a, c, d, e und f der Univ. Rech- nungsabschlussVO, BGBl. II Nr. 292/2003, [a) Löhne & Gehälter, c) Aufwendungen für Abfertigungen, d) Aufwendungen für Altersversorgung, e) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge, f) Sonstige Sozialaufwendungen] ohne Berücksichtigung der Rückstellungen, gegliedert wie folgt: - Personalaufwand für Beamtinnen und Beamte in Euro - Personalaufwand für das übrige Bundespersonal gemäß § 12 Abs. 3 UG in Euro |
Bundespersonal gemäß § 12 Abs. 3 UG | Bundespersonal, das am 31. Dezember 2003 an der Universität vorhanden war, soweit es in diesem Zeitraum in einem Arbeitsverhältnis zur Universität oder in einem Bundesdienstverhältnis, in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis als wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher/künstlerischer Mitarbeiter (in Ausbildung) (§ 132 UG) steht und unverändert weiterhin an der Universität tätig ist |
1.2 Wissenschaftsprofil bzw. Kunstprofil der angebotenen Curricula in Prozent
[pro Curriculum]
Stichtag | Stichtag 31. Dezember |
Wissenschaftsprofil bzw. Kunstprofil in Prozent | vollständige anteilsmäßige Zuordnung jedes Curriculums eines ordentlichen Studiums zu Wissenschaftszweigen bzw. Kunstzweigen; die Summe der Einzelzuordnungen pro Curriculum hat 100% zu ergeben. |
angebotenes Curriculum | alle ordentlichen Studien, die begonnen werden können. |
1.3 Geschlechterrepräsentanz im Zuge der Berufungsverfahren
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Prozessschritt, Berufungsart, Zählkategorie)
Zeitraum | Kalenderjahr (1. Jänner - 31. Dezember) |
Geschlechter-repräsentanz | Anzahl von Frauen und Männern im jeweiligen Prozessschritt des Berufungsverfahrens |
Berufungsverfahren | Verfahren gemäß § 98 UG, das zur Besetzung (Dienstantritt) von Professuren führt |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Prozessschritt | - Zusammensetzung der Kommissionen - Zusammensetzung der Gutachterinnen und Gutachter - Zusammensetzung der Bewerberinnen und Bewerber - Zusammensetzung der kompletten Kandidatinnen- und Kandidatenlisten - Zusammensetzung der an die Gutachterinnen und Gutachter übermittelten Bewerbungen - Zusammensetzung der durchgeführten Hearings - Zusammensetzung der Dreiervorschläge - Zusammensetzung der Berufenen an die Universität |
Zählkategorie | - Kopfzahlen - Anteile in % |
1.4 Erlöse aus Verwertungs-Spin-Offs sowie Lizenz-, Options- und Verkaufsverträgen in Euro
[pro Universität]
(nach Art der Erlöse)
Zeitraum | Rechnungsjahr (1. Jänner - 31. Dezember) |
Erlöse | Die im Rechnungsjahr tatsächlich einlangenden Erlöse aus Lizenz-, Options- und Verkaufsverträgen sowie Verwertungs-Spin-Offs |
Lizenzverträge | Veräußerung bestimmter Nutzungsrechte der Universität an Immaterialgütern (zB Patente, Urheberrechte) |
Optionsverträge | Anwartschaft eines Dritten gegenüber der Universität durch einseitige Willenserklärung einen Verkaufs- oder Lizenzvertrag betreffend Immaterialgüter herbeizuführen |
Verkaufsverträge | Verkauf der Eigentumsrechte der Universität an Immaterialgütern (zB Patente, patentähnliche Schutzrechte wie Erfindungen, Schutzzertifikate, Gebrauchsmuster, Halbleiterschutzrechte, Sortenschutzrechte, Know-How) |
Verwertungs-Spin-Offs | Unternehmensgründungen bzw. -beteiligungen der Universität für die die Nutzung neuer Forschungsergebnisse/Ergebnisse auf Basis der Entwicklung und Erschließung der Künste, neuer wissenschaftlicher Verfahren oder Methoden aus der öffentlichen Forschung für die Gründung unverzichtbar waren |
Art der Erlöse | - Verwertungs-Spin-Offs - Lizenzverträge - Optionsverträge - Verkaufsverträge |
1.5 Erlöse aus privaten Spenden in Euro
[pro Universität]
(nach Spendengeber, Sitz des Spendengebers)
Zeitraum | Rechnungsjahr (1. Jänner - 31. Dezember) |
Erlöse | Wert für erbrachte Geldleistungen an die Universität |
Spenden | Unentgeltliche Bereitstellung von Geld durch Unternehmen oder Privatpersonen zur Förderung der Universität jeweils über einem Betrag von 3.500 Euro, mit Ausnahme jener Unternehmen, an denen die Universität beteiligt ist. Als Ausnahme vom Grundsatz der Unentgeltlichkeit dürfen über Spenden finanzierte Hörsäle, Professuren o.ä. Namen von spendenden Unternehmen bzw. Privatpersonen tragen, wobei dies nicht mit der Verwendung von Firmenlogos o.ä. einhergehen darf |
Spendengeber | - Privatpersonen - Unternehmen - Private Stiftungen - sonstige |
Sitz der Spendengeber | - national - sonstige EU - Drittstaaten |
Datenbedarfskennzahlen gemäß § 12 für Medizinische Universitäten bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist:
2.1 Nutzfläche, der Universität von Dritten für Lehr- und Forschungszwecke zur Verfügung
gestellt, in m²
[pro Universität]
Stichtag | Gesamtnutzfläche zum Stichtag 31. Dezember |
Nutzfläche | Nutzfläche im Sinne der ÖNORM 1800, Ausgabe 1. Jänner 2002, dient der Nutzung des Bauwerkes aufgrund seiner Zweckbestimmung |
Dritte | Krankenanstaltenträger oder andere Dritte wie sonstige öffentliche Stellen oder Private (auch universitätsnahe Vereine), nicht aber BIG |
Lehr- und Forschungszwecke | Erfüllung der universitären Aufgaben der Lehre und Forschung sowie mittelbar damit verbundene Aufgaben (wie anteilige Verwaltung, erforderliche zusätzliche Dienstzimmer) |
zur Verfügung stellen | ausdrückliche vertragliche Widmung oder faktische Überlassung |
2.2 Zeitvolumen des in ärztlicher und zahnärztlicher Verwendung stehenden wissenschaftlichen Personals im Klinischen Bereich in Lehre und Forschung [in Vollzeitäquivalenten und in Prozent der gesamten Normalarbeitszeit (40 Stunden) dieses Personals]
[pro Universität]
(nach Geschlecht)
Zeitraum | Kalenderjahr (1. Jänner - 31. Dezember) |
Zeitvolumen | tatsächlich erhobene oder berechnete Lehr- und Forschungskapazität |
wissenschaftliches Personal | sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 26, 27 und 81 bis 84 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni, die in ärztlicher und zahnärztlicher Verwendung stehen |
Lehre und Forschung | Lehre und Forschung im Sinne des UG einschließlich der dafür erforderlichen universitären Verwaltungstätigkeit |
Klinischer Bereich | Klinischer Bereich ist der Bereich gemäß § 31 UG |
Vollzeitäquivalent | tatsächliche Personalkapazität auf Basis des faktischen Beschäftigungsausmaßes aller Personen (zB. 2 zu 50% Teilzeitbeschäftigte ergeben 1 Vollzeitäquivalent) |
Prozent | Anteil der gesamten Normalarbeitszeit (40 Stunden) |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
2.3 Personal im Klinischen Bereich in Vollzeitäquivalenten
[pro Universität]
(nach Geschlecht)
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner - 31. Dezember) |
Klinischer Bereich | Einrichtungen der Medizinischen Universität gemäß § 31 UG |
Personal | - Ärztinnen und Ärzte gemäß § 1 des Ärztegesetzes 1998 - Zahnärztinnen und Zahnärzte gemäß § 5 des Zahnärztegesetzes BGBl. Nr. 126/2005 - anderes wissenschaftliches Personal - allgemeines Personal, davon - Ärztinnen und Ärzte gem. § 94 Abs. 3 Z 5 UG - Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung gemäß § 94 Abs. 3 Z 6 UG - Krankenpflegepersonal gemäß § 94 Abs. 3 Z 4 UG |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
2.4 Klinischer Mehraufwand (paktierte Investitionen) in Euro
[pro Universität]
Zeitraum | Rechnungsjahr (1. Jänner - 31. Dezember) |
Klinischer Mehraufwand | Teilbetrag der Gesamtinvestitionen in der Patientenbehandlung/ -betreuung und im Gesundheitswesen, der gemäß § 55 Z 1 KAKuG, i.d.g.F. als Kostenersatz für Geräte an den Krankenanstaltenträger zu leisten ist |
Paktierte Investitionen | Maschinen und maschinelle Anlagen sowie unmittelbar zugehörige Raumausstattungen sowie übertragene Klinikneu- und Klinikumbauten einschließlich der Ersteinrichtung und gebäudetechnische Sanierungen und Erweiterungen - tatsächliche Ausgaben € - diesbezügliche Rückstellungen € - bestehende Forderungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger € - bestehende Verpflichtungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger € |
2.5 Ausgleichszahlungen des Laufenden Klinischen Mehraufwands in Euro
[pro Universität, pro Kategorie]
Zeitraum | Rechnungsjahr (1. Jänner - 31. Dezember) |
Klinischer Mehraufwand | Kostenersatz für die Leistungen des Krankenanstaltenträgers gemäß § 55 Z 2 KAKuG, i.d.g.F, für den Klinischen Bereich der Medizinischen Universität nach Abzug der wechselseitigen Leistungen der Medizinischen Universität für den Krankenanstaltenträger |
laufend | Mehrkosten, die sich beim Betrieb der Krankenanstalt aus den Bedürfnissen der Lehre und Forschung ergeben - tatsächliche Ausgaben € - diesbezügliche Rückstellungen € - bestehende Forderungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger € - bestehende Verpflichtungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger € |
Kategorien | - Gesamtbetrag laut Leistungsvereinbarung - je Vertrag |
2.6 Wissenschaftliches Personal mit einem nicht-medizinischen Studienabschluss
[pro Universität]
(nach Geschlecht)
Zeitraum | Kalenderjahr (1. Jänner - 31. Dezember) |
Personal | wissenschaftliches Personal mit Dienst- oder Beschäftigungs- verhältnis (einschließlich Bundesbeamte) |
nicht medizinischer Studienabschluss | Abschluss eines Hochschulstudiums außer Human- und Zahnmedizin |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
22. Anlage 2 lautet:
„Anlage 2
zu § 8
Wissenschafts-/Kunstzweige
1 NATURWISSENSCHAFTEN
101 Mathematik
102 Informatik
103 Physik, Astronomie
104 Chemie
105 Geowissenschaften
106 Biologie
107 Andere Naturwissenschaften
2 TECHNISCHE WISSENSCHAFTEN
201 Bauwesen
202 Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik
203 Maschinenbau
204 Chemische Verfahrenstechnik
205 Werkstofftechnik
206 Medizintechnik
207 Umweltingenieurwesen, Angewandte Geowissenschaften
208 Umweltbiotechnologie
209 Industrielle Biotechnologie
210 Nanotechnologie
211 Andere Technische Wissenschaften
3 HUMANMEDIZIN, GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN
301 Medizinisch-theoretische Wissenschaften, Pharmazie
302 Klinische Medizin
303 Gesundheitswissenschaften
304 Medizinische Biotechnologie
305 Andere Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
4 AGRARWISSENSCHAFTEN, VETERINÄRMEDIZIN
401 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
402 Tierzucht, Tierproduktion
403 Veterinärmedizin
404 Agrarbiotechnologie, Lebensmittelbiotechnologie
405 Andere Agrarwissenschaften
5 SOZIALWISSENSCHAFTEN
501 Psychologie
502 Wirtschaftswissenschaften
503 Erziehungswissenschaften
504 Soziologie
505 Rechtswissenschaften
506 Politikwissenschaften
507 Humangeographie, Regionale Geographie, Raumplanung
508 Medien- und Kommunikationswissenschaften
509 Andere Sozialwissenschaften
6 GEISTESWISSENSCHAFTEN
601 Geschichte, Archäologie
602 Sprach- und Literaturwissenschaften
603 Philosophie, Ethik, Religion
604 Kunstwissenschaften
605 Andere Geisteswissenschaften
7 MUSIK
701 Musikleitung (Dirigieren)
702 Interpretation - vokal
703 Interpretation - instrumental
704 Jazz / Improvisation
705 Computermusik
706 Komposition
707 Tonmeister
708 Musiktherapie
709 Pädagogik / Vermittlung
8 BILDENDE/GESTALTENDE KUNST
801 Bildende Kunst
802 Bühnengestaltung
803 Design
804 Architektur
805 Konservierung und Restaurierung
806 Mediengestaltung
807 Sprachkunst
808 Transdisziplinäre Kunst
809 Pädagogik / Vermittlung
9 DARSTELLENDE KUNST
901 Schauspiel
902 Theaterregie / Musiktheaterregie
903 Film und Fernsehen
904 Tanz
905 Pädagogik / Vermittlung“
Töchterle
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