88. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Montenegro1 am 8. Dezember 2010 seine Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden (BGBl. III Nr. 105/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 140/2010) hinterlegt.
Faymann
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