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BGBl III 88/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

88. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden

88. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Montenegro11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Zusatzprotokoll - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 159]. am 8. Dezember 2010 seine Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden (BGBl. III Nr. 105/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 140/2010) hinterlegt.

Faymann

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