319. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M260 nach Abschnitt 1.5.1 ADR betreffend Versandstücke und Container mit Stoffen, die bei der Beförderung eine Erstickungsgefahr darstellen
Die Multilaterale Vereinbarung M260 nach Abschnitt 1.5.1 ADR betreffend Versandstücke und Container mit Stoffen, die bei der Beförderung eine Erstickungsgefahr darstellen (BGBl. III Nr. 176/2013, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 285/2013) wurde von folgenden weiteren ADR-Vertragsparteien unterzeichnet:
ADR-Vertragsparteien: | Datum der Unterzeichnung: |
Norwegen | 20. Juni 2013 |
Finnland | 17. September 2013 |
Faymann
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