318. Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Georgien über die Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
[Durchführungsprotokoll in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Durchführungsprotokoll in englischer Sprache, siehe Anlagen]
[Durchführungsprotokoll in georgischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Protokolls erfolgten am 2. August bzw. 13. September 2013, die vorgesehene Notifikation an den Gemeinsamen Rückübernahmeausschuss erfolgte am 11. November 2013. Das Protokoll tritt gemäß seinem Art. 14 Abs. 2 mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Faymann
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