254.
Der Nationalrat hat beschlossen:
- 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte, Anhänge, Protokoll und Erklärungen wird genehmigt.
- 2. Die dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, niederländische, polnische, portugiesische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische, ungarische und tadschikische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits samt Schlussakte, Anhänge, Protokoll und Erklärungen
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Geschehensklausel samt Unterschriftenblätter siehe Anlagen]
Die Notifikation gemäß Art. 100 des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens wurde am 14. Dezember 2006 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen gemäß seinem Art. 100 mit 1. Jänner 2010 in Kraft getreten.
Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 350 vom 29.12.2009, S. 3 veröffentlicht.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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