242. Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre
Der Nationalrat hat beschlossen:
- 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
- 2. Die dänische, niederländische und schwedische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre
[Privilegienprotokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Privilegienprotokoll in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 1. Juli 2009 im Archiv der Regierung der Französischen Republik hinterlegt; das Protokoll ist gemäß seinem Art. 31 für Österreich mit 1. Juli 2009 in Kraft getreten.
Folgende weitere Staaten haben das Protokoll ratifiziert oder sind diesem beigetreten:
Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Schweden, Schweiz.
Ferner haben nachstehende Staaten ihre Beitrittsurkunden nach dem 1. Juli 2009 hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
Tschechische Republik | 13. Oktober 2010 |
Vereinigtes Königreich | 25. September 2012 |
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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