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BGBl III 110/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

110. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

110. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (BGBl. III Nr. 96/2011, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 167/2012) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Belgien11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 201].

8. März 2013

Italien11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 201].

3. Jänner 2013

Faymann

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