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BGBl III 177/2012

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

177. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

177. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Lettland am 13. November 2012 seine gemäß Art. 96 anlässlich des Beitritts abgegebene Erklärung11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 1/1998. zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 110/2012) vollständig zurückgezogen.

Faymann

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