134. Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog
Der Nationalrat hat beschlossen:
- 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
- 2. Die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog
[Übereinkommen in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Übereinkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 17. August 2012 hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. XV Abs. 1 nach Hinterlegung der entsprechenden Urkunde durch Saudi-Arabien am 22. Juni 2012 bzw. durch Spanien am 22. August 2012 mit 21. Oktober 2012 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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