81. Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport, mit der die Grundausbildungsverordnung M BUO 2 geändert wird
Auf Grund der §§ 26 bis 31 und 149 Abs. 5 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2009, wird verordnet:
Die Grundausbildungsverordnung M BUO 2, BGBl. II Nr. 465/2008, wird wie folgt geändert:
1. Im Titel wird die Behördenbezeichnung „Bundesminister für Landesverteidigung“ durch die Behördenbezeichnung „Bundesminister für Landesverteidigung und Sport“ ersetzt.
2. Die Promulgationsklausel lautet:
„Auf Grund der §§ 26 bis 31 und 149 Abs. 5 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2009, wird verordnet:“
3. § 6 Abs. 7 entfällt.
4. Im § 10 wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Der Titel und die Anlagen 1 bis 3, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 81/2010, treten mit 1. April 2010 in Kraft.“
5. Dem § 10 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) § 6 Abs. 7 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 465/2008 tritt mit Ablauf des 31. März 2010 außer Kraft.“
6. Die Anlagen 1 bis 3 werden durch die in der Anlage beigeschlossenen neuen Anlagen 1 bis 3 ersetzt.
Anlage 1
Darabos
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)