48. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Gebührentarifverordnung geändert wird
Aufgrund des § 66 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Die Gebührentarifverordnung, BGBl. Nr. 189/1989, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 382/2006, wird wie folgt geändert:
1. Der Titel der Verordnung lautet:
„Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über die tarifmäßige Festlegung der Gebühren für die von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH vorzunehmenden Untersuchungen und Begutachtungen (Gebührentarifverordnung)“
2. § 1 lautet:
„§ 1. Die Gebühren für die Tätigkeiten der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH im Rahmen der amtlichen Kontrolle werden in Punkten festgesetzt; ein Punkt beträgt 1,50 Euro.“
3. In § 4 entfallen die Absätze 2 und 4. Der bisherige Abs. 3 wird zu Abs. 2.
Stöger
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