382. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Gebührentarifverordnung geändert wird
Auf Grund des § 66 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2006, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Die Gebührentarifverordnung, BGBl. Nr. 189/1989, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 13/2006, wird wie folgt geändert:
1. Im Titel werden die Worte „den Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung“ durch die Worte „der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH“ ersetzt.
2. § 1 lautet:
„§ 1. Die Gebühren für die Tätigkeiten der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH im Rahmen der amtlichen Kontrolle werden in Punkten festgesetzt; ein Punkt beträgt 1,25 Euro.“
3. In § 2 Abs. 3 wird die Zahl „54“ durch die Zahl „110“ ersetzt.
4. In § 3 Abs. 2 wird die Zahl „20“ durch die Zahl „26“ ersetzt.
5. § 5 wird zu § 4.
6. In der Anlage unter Position „709“ wird die Zahl „50“ durch die Zahl „28“ ersetzt.
7. In der Anlage unter Position „8“ wird die Zahl „110“ durch die Zahl „44“ ersetzt.
Rauch-Kallat
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