158. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung zur Durchführung der Abgabenexekutionsordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 85 Abs. 4 und 86 Abs. 3 der Abgabenexekutionsordnung, BGBl. Nr. 104/1949, zuletzt geändert durch das Abgabenänderungsgesetz 2009, BGBl. I Nr. 151, wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Inneres und für Justiz verordnet:
Die Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. Juni 1949 zur Durchführung der Abgabenexekutionsordnung (DchfV.O. z. Abg.E.O.), BGBl. Nr. 157/1949, wird wie folgt geändert:
1. Der Titel der Verordnung lautet:
„Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung der Abgabenexekutionsordnung (Abgabenexekutionsordnung-Durchführungsverordnung - AbgEO-DV)“
2. In der Überschrift zu Artikel III wird die Paragraphenbezeichnung „83“ durch die Paragraphenbezeichnung „2“ ersetzt.
3. In § 9 Abs. 1 und Abs. 2 werden die Ausdrücke „§ 83, Abs. (2), Z 2“ durch die Ausdrücke „§ 2 Abs. 2 lit. b“ ersetzt.
4. Nach § 11 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Artikel I tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.“
Pröll
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)