77. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Portugal am 26. Juli 2010 seine zentrale Behörde1 gemäß Art. 2 des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts (BGBl. Nr. 321/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 23/2010) wie folgt geändert:
DIRECÇÃO-GERAL DE REINSERÇÃO SOCIAL
OF THE MINISTRY OF JUSTICE
Avenida Almirante Reis, 72
1150-020 LISBOA
Portugal
Faymann
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