76. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M208 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über zusätzliche Ausrüstungsteile für die Durchführung von Notfallmaßnahmen bei der Beförderung von Gasen
Die Multilaterale Vereinbarung M208 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über zusätzliche Ausrüstungsteile für die Durchführung von Notfallmaßnahmen bei der Beförderung von Gasen (BGBl. III Nr. 53/2010) wurde von der Schweiz am 10. Juni 2010 unterzeichnet.
Faymann
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