246. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen geändert wird
Auf Grund des § 49 Abs. 7 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit verordnet:
Die Verordnung über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen, BGBl. II Nr. 409/2002, wird wie folgt geändert:
1. § 1 Z 1 wird aufgehoben.
2. Im § 2 entfällt der Klammerausdruck „(Wettkämpfen)“.
3. Der bisherige Text des § 3 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) § 1 Z 1 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2009 außer Kraft; § 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 246/2009 tritt mit 1. August 2009 in Kraft.“
Hundstorfer
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