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BGBl III 70/2009

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

70. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Ministerium für Verkehr und Kommunikation der Kirgisischen Republik über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern

70. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Ministerium für Verkehr und Kommunikation der Kirgisischen Republik über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern

[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Vertragstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Vertragstext in kirgisischer Sprache siehe Anlagen]

[Vertragstext in russischer Sprache siehe Anlagen]

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 11 mit 25. Mai 2009 in Kraft getreten.

Anlage 1

deutsche Fassung 

Anlage 2

englische Fassung 

Anlage 3

kirgische Fassung 

Anlage 4

russische Fassung 

Faymann

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