415. Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien geändert wird
Auf Grund der §§ 5 Abs. 3, 24 und 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 134/2008, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien, BGBl. II Nr. 390/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 149/2008, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 4 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Z 8 der Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 415/2008 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraft.“
2. In der Anlage wird in Z 8 (Prayner Konservatorium für Musik und Dramatische Kunst) nach dem Hauptstudiengang „Trompete“
„Schauspiel | 4“ |
eingefügt.
Schmied
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