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BGBl II 312/2008

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

312. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Preisauszeichnung für bestimmte Leistungen und für Treibstoffe bei Tankstellen

312. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Preisauszeichnung für bestimmte Leistungen und für Treibstoffe bei Tankstellen geändert wird

Auf Grund der §§ 3 Abs. 1, 5 und 14 des Bundesgesetzes über die Auszeichnung von Preisen (Preisauszeichnungsgesetz - PrAG), BGBl. Nr. 146/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 6/2006, wird verordnet:

Die Verordnung betreffend Preisauszeichnung für bestimmte Leistungen und für Treibstoffe bei Tankstellen in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 130/2001, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 5 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Durch Veränderungen der Treibstoffpreise, insbesondere wenn diese mehrmals täglich erfolgen, dürfen Verbraucher nicht irregeführt werden. Dies gilt auch für die Werbung hiefür, wenn der in der Werbung angegebene Preis nicht mit dem bei der Tankstelle verlangten Preis übereinstimmt.

2. In § 5 Abs. 3 wird die Wortfolge „des Abs. 1“ durch die Wortfolge „ der Abs. 1 und Abs. 1a“ ersetzt.

Bartenstein

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