84. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten zum Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten zum Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (BGBl. Nr. 318/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 67/2006) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
Botsuana | 12. Mai 2008 |
Rumänien | 19. September 2007 |
Gusenbauer
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)