67. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten zum Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten zum Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (BGBl. Nr. 318/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 330/1994) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
Mexiko | 15. März 2002 |
Slowakei | 27. April 1999 |
Die Anwendung des Fakultativprotokolls auf Hongkong ist auf Grund einer Erklärung des Vereinigten Königreichs mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1997 erloschen.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge haben die Vereinigten Staaten mit Wirksamkeit vom 7. März 2005 das Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten1 gekündigt.
Schüssel
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