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BGBl II 71/2007

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

71. Verordnung: Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie die Zahl der von den Universitätsvertretungen und Akademievertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2007

71. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie über die Zahl der von den Universitäts-vertretungen und Akademievertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2007

Auf Grund des §34 Abs.2 und des §35a Abs.7 des Hochschülerinnen- und Hochschüler-schaftsgesetzes1998 – HSG1998, BGBl.I Nr.22/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.I Nr.1/2005 und die Kundmachung BGBl.I Nr.160/2006, wird verordnet:

Wahltage

§1. Als Wahltage für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2007 werden Dienstag, 22.Mai 2007, Mittwoch, 23.Mai 2007, und Donnerstag, 24.Mai 2007, festgelegt.

Vertreterinnen und Vertreter in der Bundesvertretung der Studierenden

§2. Die Zahl der von den Universitätsvertretungen und Akademievertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden wird wie in der Anlage ersichtlich festgelegt.

Fristen

§3. Folgende Fristen und Termine sind einzuhalten:

3.April 2007

- Stichtag für die Wahlberechtigung (§19 HSWO2005)

- Beginn der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (§21 Abs.1 HSWO2005)

- Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen (§27 Abs.1 HSWO2005)

19.April 2007

- Letzter Termin für die Übermittlung bzw. Bereitstellung der Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse für die zu wählenden Organe der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (§18 HSWO2005)

- Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerver-zeichnisse (§20 Abs.1 HSWO2005)

- Beginn der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§20 Abs.2 HSWO2005)

26.April 2007

- Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge und Kandidaturen (§21 Abs.1 HSWO2005)

3.Mai 2007

- Ende der Einsichtnahmefrist in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§20 Abs.1 HSWO2005)

- Ende der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§20 Abs.2 HSWO2005)

- Letzte Möglichkeit zur Einrichtung von Unterkommissionen der Wahlkommissionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (§13 Abs.2 HSWO2005)

8.Mai 2007

- Letzter Termin für die Vorlage der Verbesserungen von Wahlvorschlägen und Kandidaturen (§28 Abs.3 HSWO2005)

- Letzter Termin für die Rückziehung von Wahlvorschlägen (§29 HSWO2005)

- Letzter Termin für die Rückziehung von Kandidaturen (§29 HSWO2005)

- Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlzeiten und Wahllokale (§32HSWO2005)

10.Mai 2007

- Letzter Termin für Entscheidungen der Wahlkommissionen über Einsprüche gegen Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§20 Abs.3 HSWO2005)

- Letzter Termin für die Herstellung des Einvernehmens über die unter-scheidenden Bezeichnungen von Wahlvorschlägen (§22 Abs.1 HSWO2005)

- Letzter Termin für die Zurückziehung von Unterstützungserklärungen (§26 Abs.6 HSWO2005)

14.Mai 2007

- Letzter Termin für die Verlautbarung der (verbesserten) Wahlvorschläge und Kandidaturen (§31 Abs.2 HSWO2005)

- Letzter Termin für die Veröffentlichung der genehmigten Listenverbände (§51 Abs.2 HSWO2005)

22.Mai 2007

- Erster Wahltag

- Letzter Termin für die Konstituierung der Unterkommissionen der Wahlkommissionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (§13 Abs.2 HSWO2005)

23.Mai 2007

- Zweiter Wahltag

24.Mai 2007

- Dritter Wahltag

- Erster Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§56 HSWO2005)

31.Mai 2007

- Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§14 Abs.3 HSWO2005)

- Letzter Termin für die Zuweisung der Mandate (§14 Abs.3 HSWO2005)

- Letzter Termin für die Verständigung der Gewählten (§14 Abs.3 HSWO2005)

30.Juni 2007

- Letzter Termin für die Konstituierung der Bundesvertretung (§6 Abs.2 HSG1998

binnen zwei Wochen ab Verlautbarung des jeweiligen Wahlergebnisses

- Einspruchsmöglichkeit gegen die Wahl der Bundesvertretung (§58 Abs.2 HSWO2005)

- Einspruchsmöglichkeit gegen die Wahlen der Universitätsvertretungen und die Studienvertretungen (§59 Abs.2 HSWO2005)

1.Juli 2007

- Beginn der neuen Funktionsperiode (§6 Abs.2 und §12 Abs.3 HSG1998)

Anlage 1

Anlage 1: Anlage

Hahn

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