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BGBl II 71/2007

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

71. Verordnung: Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie die Zahl der von den Universitätsvertretungen und Akademievertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2007

71. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie über die Zahl der von den Universitäts-vertretungen und Akademievertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2007

Auf Grund des § 34 Abs. 2 und des § 35a Abs. 7 des Hochschülerinnen- und Hochschüler-schaftsgesetzes 1998 - HSG 1998, BGBl. I Nr. 22/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 1/2005 und die Kundmachung BGBl. I Nr. 160/2006, wird verordnet:

Wahltage

§ 1. Als Wahltage für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2007 werden Dienstag, 22. Mai 2007, Mittwoch, 23. Mai 2007, und Donnerstag, 24. Mai 2007, festgelegt.

Vertreterinnen und Vertreter in der Bundesvertretung der Studierenden

§ 2. Die Zahl der von den Universitätsvertretungen und Akademievertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden wird wie in der Anlage ersichtlich festgelegt.

Fristen

§ 3. Folgende Fristen und Termine sind einzuhalten:

3. April 2007

- Stichtag für die Wahlberechtigung (§ 19 HSWO 2005)

- Beginn der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (§ 21 Abs. 1 HSWO 2005)

- Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen (§ 27 Abs. 1 HSWO 2005)

19. April 2007

- Letzter Termin für die Übermittlung bzw. Bereitstellung der Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse für die zu wählenden Organe der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 18 HSWO 2005)

- Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerver-zeichnisse (§ 20 Abs. 1 HSWO 2005)

- Beginn der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 2 HSWO 2005)

26. April 2007

- Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 21 Abs. 1 HSWO 2005)

3. Mai 2007

- Ende der Einsichtnahmefrist in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 1 HSWO 2005)

- Ende der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 2 HSWO 2005)

- Letzte Möglichkeit zur Einrichtung von Unterkommissionen der Wahlkommissionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 13 Abs. 2 HSWO 2005)

8. Mai 2007

- Letzter Termin für die Vorlage der Verbesserungen von Wahlvorschlägen und Kandidaturen (§ 28 Abs. 3 HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Rückziehung von Wahlvorschlägen (§ 29 HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Rückziehung von Kandidaturen (§ 29 HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlzeiten und Wahllokale (§ 32 HSWO 2005)

10. Mai 2007

- Letzter Termin für Entscheidungen der Wahlkommissionen über Einsprüche gegen Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 3 HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Herstellung des Einvernehmens über die unter-scheidenden Bezeichnungen von Wahlvorschlägen (§ 22 Abs. 1 HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Zurückziehung von Unterstützungserklärungen (§ 26 Abs. 6 HSWO 2005)

14. Mai 2007

- Letzter Termin für die Verlautbarung der (verbesserten) Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 31 Abs. 2 HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Veröffentlichung der genehmigten Listenverbände (§ 51 Abs. 2 HSWO 2005)

22. Mai 2007

- Erster Wahltag

- Letzter Termin für die Konstituierung der Unterkommissionen der Wahlkommissionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 13 Abs. 2 HSWO 2005)

23. Mai 2007

- Zweiter Wahltag

24. Mai 2007

- Dritter Wahltag

- Erster Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 56 HSWO 2005)

31. Mai 2007

- Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 14 Abs. 3 HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Zuweisung der Mandate (§ 14 Abs. 3 HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Verständigung der Gewählten (§ 14 Abs. 3 HSWO 2005)

30. Juni 2007

- Letzter Termin für die Konstituierung der Bundesvertretung (§ 6 Abs. 2 HSG 1998

binnen zwei Wochen ab Verlautbarung des jeweiligen Wahlergebnisses

- Einspruchsmöglichkeit gegen die Wahl der Bundesvertretung (§ 58 Abs. 2 HSWO 2005)

- Einspruchsmöglichkeit gegen die Wahlen der Universitätsvertretungen und die Studienvertretungen (§ 59 Abs. 2 HSWO 2005)

1. Juli 2007

- Beginn der neuen Funktionsperiode (§ 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 HSG 1998)

Anlage

Anlage 

Hahn

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