357. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Sanitär- und Klimatechnik-Ausbildungsordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 7 und 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 5/2006, wird verordnet:
Änderung der Sanitär- und Klimatechnik-Ausbildungsordnung
Die Verordnung über die Berufsausbildung in der Sanitär- und Klimatechnik, BGBl. II Nr. 269/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 187/2007, wird wie folgt geändert:
1. § 1 Abs. 2 zweiter Satz lautet:
„In die Ausbildung kann bis einschließlich 30. Juni 2008 eingetreten werden.“
Bartenstein
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