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BGBl II 86/2007

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

86. Verordnung: Festsetzung des Zuschlags zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung

86. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend die Festsetzung des Zuschlags zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung

Auf Grund des § 13k Abs. 4 des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes - BUAG, BGBl. Nr. 414/1972, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2005, wird verordnet:

§ 1. Der Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung beträgt für eine Anwartschaftswoche das 1,2fache des um 20% erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns gemäß § 21a Abs. 3 und 4 des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes.

§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. April 2007 in Kraft.

(2) Sie ist auf die Zuschlagszeiträume 2007/04 bis 2007/11 anzuwenden.

Bartenstein

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