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BGBl II 487/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

487. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bestimmung der Support-Unit Zentrales Melderegister (ZMR) als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt

487. Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Verordnung über die Bestimmung der Support-Unit Zentrales Melderegister (ZMR) als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, geändert wird

Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 89/2006, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Bestimmung der Support-Unit Zentrales Melderegister (ZMR) als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, BGBl. II Nr. 20/2003, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 105/2005, wird wie folgt geändert:

1. Im § 2 wird „2006“ durch „2010“ ersetzt.

2. Im § 11 Abs. 1 wird „2007“ durch „2011“ ersetzt.

3. § 16 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die §§ 2 und 11 Abs. 1 sowie die Punkte 1 bis 8 der Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 487/2006 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“

4. In der Anlage wird dem letzten Satz in Punkt 1. folgender Satz angefügt:

„Die Mitwirkung am Portalverbund soll die Interoperabilität im E-Government stärken und die Vorreiterrolle Österreichs in Europa weiter betonen.“

5. In der Anlage wird in Punkt 2. im Einleitungssatz nach der Wortfolge „Datenanwendung ZMR,“ die Wortfolge „ERnP, SZR, Standarddokumentenregister,“ eingefügt.

6. In der Anlage lauten in Punkt 2. die Ziffern 6 und 7:

  1. „6. Umsetzung der E-Governmentrichtlinie der Bundesregierung und des E-GovG,
  2. 7. Weiterentwicklung des ZMR auf Grundlage der jeweils gültigen Gesetzeslage und neuer Anforderungen, wie die Mitwirkung am Portalverbund.“

7. In der Anlage wird in Punkt 3. im letzten Satz, nach dem Wort „sowie“ die Wortfolge „E-GovG, StZRegV, ERegV und“ eingefügt.

8. In der Anlage wird in Punkt 4. nach dem Wort „Gemeinden“ ein Beistrich gesetzt und der restliche Satzteil durch die Wortfolge „Personenstandsbehörden und Staatsbürgerschaftsevidenzstellen dafür zu sorgen, dass die Identitätsdaten, Meldedaten und Standarddokumente richtig und korrekt sind.“ ersetzt.

9. In der Anlage wird dem letzten Aufzählungspunkt in Punkt 5. die Wortfolge „des E-GovG“ vorangestellt.

10. In der Anlage wird die im Punkt 6. dargestellte Tabelle hinsichtlich der Zeilen 2007 - 2010 wie folgt ergänzt:

Jahr

Abfragen zu 1 Euro

Abfragen zu 3 Euro

   

2007

200 000

900 000

2008

200 000

900 000

2009

200 000

900 000

2010

200 000

900 000

11. In der Anlage wird im Punkt 7. die Wortfolge „Planstellenvorschau 2003-2006“ durch die Wortfolge „Planstellenvorschau 2003 - 2010“ ersetzt und die dargestellte Planstellenvorschau wie folgt ergänzt:

  

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Beamte/Verwendungsgruppe

 

Anzahl

A1

     

2

2

2

2

A2

     

1

1

1

1

A3

     

3

3

3

3

Summe Beamte:

     

6

6

6

6

Vertragsbedienstete/Entlohnungsgruppe

         

VB/SV2

     

1

1

1

1

VB/SV5

     

1

1

1

1

VB/SV6

     

1

1

1

1

Summe Vertragsbedienstete:

     

3

3

3

3

Gesamtsumme:

     

9

9

9

9

12. In der Anlage wird die im Punkt 8. dargestellte Tabelle hinsichtlich der Spalten 2007 - 2010 wie folgt ergänzt:

 

Anmerkungen

erwarteter Erfolg in Euro

      

2007

2008

2009

2010

UT 0

Personalausgaben *)

     

647 000

663 000

680 000

697 000

UT 3

Anlagen *)

     

100 000

100 000

100 000

100 000

UT 7

Gesetzliche Verpflichtungen *)

     

51 000

53 000

54 000

55 000

UT 8

Aufwendungen *)

     

6 212 000

6 194 000

6 176 000

6 158 000

 

Summe der Ausgaben

     

7 010 000

7 010 000

7 010 000

7 010 000

           
  

Einnahmen in Euro

UT 4

Einnahmen *)

     

3 000 000

3 000 000

3 000 000

3 000 000

 

Saldo

     

-4 010 000

-4 010 000

-4 010 000

-4 010 000

13. In der Anlage werden den Erläuterungen zu Punkt 8 folgende Sätze angefügt:

„Im Jahre 2005 und 2006 wurden entsprechend dem E-GovG und den dazu erlassenen Verordnungen alle Programmerweiterungen vorgenommen, um in den kommenden Jahren das E-Governmentkonzept der österreichischen Bundesregierung schrittweise umzusetzen. Der Saldo wurde dementsprechend angepasst.“

14. In der Anlage wird dem letzten Satz in UT 3 der Erläuterungen zu Punkt 8 folgender Satz angefügt:

„Durch die Umstellung im Bereich des Betriebs auf den on-demand Vertrag müssen aus heutiger Sicht in UT 3 lediglich infrastrukturelle Anschaffungen wie PCs oder Netzwerkerweiterungen angeschafft werden.“

15. In der Anlage werden dem letzten Satz in UT 8 der Erläuterungen zu Punkt 8 folgende Sätze angefügt:

„Für den Projektzeitraum von 2007 bis 2010 wurden im Bereich der UT 8 die IST-Werte der vergangenen Jahre für die Berechnung herangezogen und um die Sprungfixkosten im Bereich Betrieb, Applikationswartung und 2nd Level Support ergänzt. Auch für den Bereich Entwicklung wurden die durchschnittlichen Werte der letzten Jahre sowie das Projektprogramm, welches um Ergänzungsregister, Stammzahlenregister, Standarddokumentenregister und das Portal erweitert wurde, für die Berechnung berücksichtigt.“

16. In der Anlage wird dem letzten Satz in UT 4 der Erläuterungen zu Punkt 8 folgender Satz angefügt:

„Auf Grund der Erfahrungswerte von 2003 bis 2006 wurde die Zahl der Abfragen angepasst.“

Prokop

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