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BGBl II 194/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

194. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Dienstgrade der Militärseelsorger

194. Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung, mit der die Verordnung über die Dienstgrade der Militärseelsorger geändert wird

Auf Grund der §§ 152 Abs. 5 und 271 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 165/2005, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Dienstgrade der Militärseelsorger, BGBl. II Nr. 300/2003, wird wie folgt geändert:

1. In der Promulgationsklausel wird die Zitierung „BGBl. I Nr. 7/2003“ durch die Zitierung „BGBl. I Nr. 165/2005“ ersetzt.

2. In der dem § 1 Abs. 1 nachstehenden Tabelle werden neben dem Wort „Militärerzdekan“ die Worte „stellvertretender Leiter und Kanzler des römisch-katholischen Militärordinariats“ durch die Worte „Kanzler des römisch-katholischen Militärordinariats“ ersetzt.

3. Im § 4 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Die Promulgationsklausel und § 1 Abs. 1, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 194/2006, treten mit 1. Juli 2006 in Kraft.“

Platter

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