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BGBl II 430/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

430. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Justizanstalt Leoben als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwen­dung gelangt

430. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung zur Bestimmung der Justizanstalt Leoben als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwen­dung gelangt, geändert wird

Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Bestimmung der Justizanstalt Leoben als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, BGBl. II Nr. 625/2003, wird wie folgt geändert:

Die Anlage lautet:

Anlage

Projektprogramm

Gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes

1. Strategische Zielsetzung der Justizanstalt Leoben

Der Justizanstalt Leoben sind folgende Zielsetzungen des Bundesministeriums für Justiz übertragen:

  • Durchführung des Strafvollzuges nach den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes in der Justizan­stalt Leoben und der Außenstelle Judenburg.
  • Bei Einhaltung der budgetären Zielsetzungen gemäß der Darstellung der im Projektzeitraum voraus­sichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben soll die Qualität des Vollzuges verbessert werden.

2. Schlüsselaufgaben der Justizanstalt Leoben

Einleitung des Strafvollzuges gemäß § 2 der Sprengelverordnung.

  • Vollzug von Freiheitsstrafen an männlichen und weiblichen Insassen, deren Strafzeit 18 Monate nicht übersteigt.
  • Vollzug von Freiheitsstrafen an jugendlichen männlichen Insassen, deren Strafzeit sechs Monate nicht übersteigt, und Vollzug von Freiheitsstrafen an jugendlichen weiblichen Insassen, deren Strafzeit ein Jahr nicht übersteigt.
  • Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen, die von Verwaltungsbehörden und Finanzstrafbehörden verhängt werden, über Ersuchen derselben.
  • Vollzug von gerichtlich verhängten Untersuchungshaften an männlichen und weiblichen Insassen.
  • Vollzug von Verwahrungshaften an Insassen, die durch die Sicherheitsbehörden eingeliefert werden.
  • Einleitung des Vollzuges von mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 StGB an geistig abnormen, zurechnungsfähigen Rechtsbrechern.
  • Einleitung des Vollzuges von mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßnahmen gemäß § 22 StGB an entwöhnungsbedürftigen Rechtsbrechern.
  • Vollzug von Schubhaften.
  • Zielgruppen der Leistungen sind das Bundesministerium für Justiz, das Landesgericht Leoben und die Bezirksgerichte des Gerichtssprengels Leoben, die Insassen der Justizanstalt Leoben sowie öffentliche und private Auftraggeber, die Leistungen der Justizanstalt Leoben in Anspruch nehmen.

3. Rechtsgrundlagen

  • Strafvollzugsgesetz, BGBl. Nr. 144/1969,
  • Strafprozessordnung 1975, BGBl. Nr. 631,
  • Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974,
  • Jugendgerichtsgesetz 1988, BGBl. Nr. 599,
  • Finanzstrafgesetz, BGBl. Nr. 129/1958,
  • Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl. Nr. 52,
  • Sprengelverordnung für den Strafvollzug, BGBl. II Nr. 74/1997,
  • Vollzugsordnung für Justizanstalten, GZ 42302/27-V/95,
  • einschlägige Erlässe des Bundesministeriums für Justiz

in der jeweils geltenden Fassung.

4. Allgemeine Ziele der Justizanstalt Leoben

4.1 Fachbezogene Ziele

  • Durchführung eines humanen und dem rechtlichen Standard angepassten Strafvollzuges,
  • Sicherstellung rascher Lösungen bei neuen Anforderungen an den Strafvollzug,
  • Verringerung der Einschlusszeiten und vermehrte Betreuung in der Freizeit,
  • Sicherstellung des Vollzuges von bis zu 79 200 Hafttagen pro Jahr,
  • Sicherstellung der Betreuung der Insassen durch nachfolgende Betreuungsdienste in der angeführten Mindestbesetzung:

Psychologen 1 500 Stunden jährlich

Diplomierter Sozialarbeiter 1 700 Stunden jährlich

Diplomierter Krankenpfleger 880 Stunden jährlich

Die verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.

4.2 Managementziele

  • Stabilisierung des Budgetbedarfs bei mindestens gleich bleibenden Leistungen,
  • Einhaltung der budgetären Zielsetzungen laut Projektprogramm,
  • Bessere Nutzung der Personalkapazitäten,
  • Steigerung der Einnahmen (ausgenommen Vollzugskostenbeiträge),
  • Sicherstellung einer Beschäftigungsquote von mindestens 75 vH der Strafgefangenen und 20 vH der Untersuchungshäftlinge.

5. Leistungskennzahlen

Kosten pro Hafttag

Die Kosten pro Hafttag errechnen sich aus dem Saldo aus Einnahmen und Ausgaben dividiert durch die voraussichtliche Anzahl der Hafttage.

Für das Jahr 2005 errechnet sich aus dem erwarteten Saldo von 3 253 000 Euro und voraussichtlich 79 200 Hafttagen ein durchschnittlicher Betrag von 41,1 Euro pro Hafttag, für das Jahr 2006 errechnet sich aus dem erwarteten Saldo von 3 319 000 Euro ein durchschnittlicher Betrag von 41,9 Euro.

Ziel ist, diesen Betrag zu halten oder zu unterschreiten.

Vollzugsnutzungsquotient (VQ)

Der VQ ist eine Messgröße für das eingesetzte Personal im Verhältnis zu den Einschlusszeiten und enthält folgende Faktoren:

BS = Bedienstetenstand

IS = Insassenstand

EZ = Einschlusszeiten (Durchschnitt der Zeit, die ein Insasse im Haftraum eingeschlossen ist)

Formel: VQ = 1 - [(BS : IS) × ( Einschlusszeit : 24)]

Der VQ ergibt immer eine Zahl zwischen 1 und 0; eine Annäherung zum Wert 1 bedeutet den Einsatz von wenig Personal bei geringen Einschlusszeiten, eine Annäherung zum Wert 0 den Einsatz von viel Personal bei hohen Einschlusszeiten. Justizanstalt Leoben: VQ = 1 - [(54,5 : 152) × (14,24 : 24)] = 0,79

Der VQ am Stichtag 1. Juli 2003 hat den Wert 0,79.

Ziel ist bei möglichst sparsamem Personaleinsatz die Einschlusszeiten zu verringern.

Kontrolle der Beschäftigungsquote

In der Justizanstalt Leoben waren mit Stichtag 2. Juli 2003 7 vH der Untersuchungshäftlinge und 81 vH der Strafgefangenen beschäftigt.

Ziel ist die Sicherstellung einer Beschäftigungsquote von mindestens 20 vH bei Untersuchungshäft­lingen und 75 vH bei Strafgefangenen.

6. Übersicht über die der Veranschlagung zugrunde gelegten Personalstände:

   

Vorschau

2003

2004

2005

2006

Beamte/Verwendungsgruppe

    

E1

2

2

2

2

E2a/E2b

51

50

48

48

A2

1

1

1

1

Summe Beamte:

54

53

51

51

Vertragsbedienstete/Entlohnungsgruppe

    

v1

0

0,5

0,5

0,5

V4

1

1

1

1

K4

0

0,5

0,5

0,5

SV § 36 VBG

0,25

0,25

0,425

0,425

Summe Vertragsbedienstete:

1,25

2,25

2,425

2,425

Gesamtsumme:

55,25

55,25

53,425

53,425

7. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben:

 

Anmerkungen

 

erwarteter Erfolg

2003

2004

2005

2006

  

Ausgaben in Euro

UT 0

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

2 071 000

2 071 000

2 245 000

2 325 000

UT 3

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

30 000

30 000

30 000

30 000

UT 7

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

50 000

50 000

80 000

80 000

UT 8

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

740 000

740 000

920 000

920 000

Kto. 7271-902 u. 903Vollzugkbei.

523 000

523 000

523 000

523 000

Z - Posten

66 000

66 000

66 000

66 000

Summe der Ausgaben:

3 480 000

3 480 000

3 864 000

3 944 000

  

Einnahmen in Euro

UT4

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

102 000

102 000

116 000

130 000

Kto. 8171 Vollzugkostenbeiträge

494 000

494 000

494 000

494 000

UT 7

Bestandswirksame Einnahmen

1 000

1 000

1 000

1 000

Summe der Einnahmen:

597 000

597 000

611 000

625 000

Saldo:

- 2 883 000

- 2 883 000

- 3 253 000

- 3 319 000

Erläuterungen zu Punkt 7

Allgemein wird festgehalten, dass Zahlungen an die BIG und andere Ausgaben zur Gebäudeerhaltung sowie Aufwendungen für die Unterbringung gemäß § 21 Abs. 1 StGB und § 429 Abs. 4 StPO nicht saldenwirksam sind, sondern aus dem allgemeinen Budget der Justizanstalten zentral bezahlt werden.

UT 0 - Personalbereich

Berechnungsbasis ist das Jahresergebnis 2002 und die Prognose für das Jahr 2003 unter Berücksichtigung der Planstellenentwicklung und der im 1.Quartal 2005 erfolgten Übersiedlung in das neue Justizzentrum Leoben.

Der Personalaufwand für alle Dienstzuteilungen aus der Personaleinsatzgruppe beim OLG Graz wird von der Justizanstalt Leoben ab Beginn der Dienstzuteilung und unabhängig von der Dauer der jeweiligen Dienstzuteilung geleistet.

Für die Übersiedlung der Justizanstalt Leoben in das neue Anstaltsgebäude werden für hiefür notwendige Dienstzuteilungen aus der Personaleinsatzgruppe gesonderte Regelungen hinsichtlich einer allfälligen Kostentragung aus dem Ressortbudget getroffen.

Für die Dauer der Aufrechthaltung der Außenstelle Judenburg werden bis zu 4 Beamte (E2b) dienstzugeteilt.

UT 3 - Anlagen

Die Ausgaben wurden aufgrund des folgenden „Anschaffungsplanes“ budgetiert, wobei (E) für Ersatz- und (N) für Neuanschaffungen steht.

  

2004

2005

2006

  

Ausgaben in Euro

Kombi

E

27.000

 

27.000

Flurförderzeug

N

 

15.000

 

Sonstiges

E/N

3.000

15.000

3.000

UT 7 - Aufwendungen (gesetzliche Verpflichtungen)

Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind das Jahresergebnis 2004 und die Prognose für 2005. Die Erhöhung um 30 000 Euro ist auf Grund der gestiegenen Zahl an Insassen notwendig.

UT 8 - Aufwendungen

Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind das Jahresergebnis 2004 und die Prognose für 2005. Die Erhöhung um 180 000 Euro ist auf Grund der gestiegenen Zahl an Insassen notwendig.

UT 4 - Einnahmen

Die für die Jahre 2005 bis 2006 ausgewiesenen Erhöhungen der Einnahmen beziehen sich auf die Mehreinnahmen durch Turnsaalvermietung um 28.000 Euro pro Jahr.

Für das Jahr 2005 werden nur 14.000 Euro projektiert, da die Übersiedelung in die Justizanstalt Leoben „Neu“ erst mit Februar 2005 geplant ist und somit eine Vermietung des Turnsaals erst in der zweiten Jahreshälfte realistisch erscheint.

Durch diese Erhöhung der Einnahmen verändert sich auch der Saldo für die Jahre 2005 und 2006.

Gastinger

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