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BGBl II 217/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

217. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung des Leiters der „Support Unit Zentrales Melderegister“ zu überplanmäßigen Ausgaben

217. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Ermächtigung des Leiters der „Support Unit Zentrales Melderegister“ zu überplanmäßigen Ausgaben geändert wird

Auf Grund des § 17a Abs. 3 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2004, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Ermächtigung des Leiters der „Support Unit Zentrales Melderegister“ zu überplanmäßigen Ausgaben, BGBl. II Nr. 21/2003, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 wird die Wortfolge „31. Dezember 2005“ durch die Wortfolge „31. Dezember 2006“ ersetzt.

2. Der bisherige Text des § 2 erhält die Absatzbezeichnung „1“. Dem § 2 wird sodann folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 217/2005 tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.“

Grasser

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