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BGBl II 131/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

131. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 5 Nord Autobahn, Abschnitt Eibesbrunn - Schrick, im Bereich der Gemeinden Großebersdorf, Wolkersdorf, Ulrichskirchen-Schleinbach, Hochleithen, Bad Pirawarth und Gaweinstal

131. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 5 Nord Autobahn, Abschnitt Eibesbrunn - Schrick, im Bereich der Gemeinden Großebersdorf, Wolkersdorf, Ulrichskirchen-Schleinbach, Hochleithen, Bad Pirawarth und Gaweinstal

Aufgrund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 95/2004, und des dritten Abschnittes des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2002 und der Kundmachung BGBl. I Nr. 84/2004, wird verordnet:

Der Abschnitt Eibesbrunn - Schrick der A 5 Nord Autobahn im Bereich der Gemeinden Großebersdorf, Wolkersdorf, Ulrichskirchen-Schleinbach, Hochleithen, Bad Pirawarth und Gaweinstal wird wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt, als Teil einer höchstrangigen Verkehrsverbindung zwischen Wien und Brünn/Tschechien, im Anschluss an den Knoten Eibesbrunn (S 1 Wiener Außenring Schnellstraße) auf dem Gebiet der Gemeinde Großebersdorf. Nördlich des Knotens verläuft die Trasse in einem Tunnel zwischen Eibesbrunn und Großebersdorf und folgt sodann der bestehenden Umfahrung Wolkersdorf. Ab der Anschlussstelle Wolkersdorf Nord verläuft die Trasse im Bereich der bestehenden Brünner Straße (Niederösterreichische Landesstraße B 7) durch den Hochleithenwald östlich von Kronberg und Traunfeld. Danach schwenkt die Trasse in einem großen Linksbogen aus der bestehenden B 7-Trasse heraus und umfährt in einer Rechtsbogenfolge Kollnbrunn und Gaweinstal im Westen. Nördlich von Gaweinstal geht die Trasse in einem Linksbogen wieder in jene der bestehenden B 7 über und folgt dieser bis zur Anschlussstelle Schrick. Neben den genannten Anschlussstellen werden folgende Anschlussstellen festgelegt: Anschlussstelle Wolkersdorf Süd, Halbanschlussstelle Ulrichskirchen, Anschlussstelle Hochleithen, Halbanschlussstelle Gaweinstal Mitte und Halbanschlussstelle Gaweinstal Nord. Über deren Rampen wird die Verbindung zum untergeordneten Straßennetz hergestellt.

Im einzelnen ist der Verlauf der Trasse aus dem Verordnungsplan, (Blätter 1-9, Planzeichen A 5/10-02 im Maßstab 1:2000) zu ersehen. Die Festlegung der Straßenachsen erfolgt auf Grundlage des von der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) als Projektwerberin im März 2003 eingereichten Projektes.

Der vorgenannte Verordnungsplan, die Projektsunterlagen sowie die Beilagen 1 und 2 zum Erlass Zl. BMVIT-312.505/0035-II/ST-ALG/2004, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung und die daraus resultierenden Maßnahmen enthalten, liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion II, Abteilung ST3, Regierungsgebäude, 1010 Wien, Stubenring 1, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und in den Gemeindeämtern der Gemeinden Großebersdorf, Wolkersdorf, Ulrichskirchen-Schleinbach, Hochleithen, Bad Pirawarth und Gaweinstal zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind dem aufliegenden Verordnungsplan zu entnehmen.

Gorbach

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