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BGBl II 115/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

115. Verordnung: Änderungen der Anlagen 3 und 4 der Wertpapier-Meldeverordnung - WPMVO

115. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Änderungen der Anlagen 3 und 4 der Wertpapier-Meldeverordnung - WPMVO

Auf Grund des § 10 Abs. 4 des Wertpapieraufsichtsgesetzes - WAG, BGBl. Nr. 753/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 161/2004, werden die Anlagen 3 und 4 der Wertpapier-Meldeverordnung - WPMVO, BGBl. II Nr. 258/2002, zuletzt geändert durch das BGBl. II Nr. 24/2005, wie folgt geändert:

1. In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AB7 Shenzhen - Shenzhen Stock Exchange - Small & Medium Enterprises (SME) Board/China“ folgende Bezeichnung eingefügt:

„AC5 Banja Luka - Banjalucka Berza/Bosnien-Herzegowina“

2. In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AC5 Banja Luka - Banjalucka Berza/Bosnien-Herzegowina“ folgende Bezeichnung eingefügt:

„AC6 Banja Luka - Banjalucka Berza - notiert/Bosnien-Herzegowina“

3. In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AC6 Banja Luka - Banjalucka Berza - notiert/Bosnien-Herzegowina“ folgende Bezeichnung eingefügt:

„AC7 Mailand - TLX/Italien“

4. In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AC7 Mailand - TLX/Italien“ folgende Bezeichnung eingefügt:

„AC8 Mailand - TLX Mercato/Italien“

5. In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AC8 Mailand - TLX Mercato/Italien“ folgende Bezeichnung eingefügt:

„AC9 Mailand - EuroTLX Mercato/Italien“

6. In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AC9 Mailand - EuroTLX Mercato/Italien“ folgende Bezeichnung eingefügt:

„AD1 Chicago - CBOE Futures Exchange (CFE)/USA“

7. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „134 Frankfurt - Deutsche Börse - Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) - Neuer Markt/Bundesrepublik Deutschland“ durch die Bezeichnung „134 Frankfurt - Deutsche Börse - Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) - Neuer Markt/Bundesrepublik Deutschland - deaktiviert zum 07.02.2005“ ersetzt.

8. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „251 Frankfurt am Main - Deutsche Börse - Neuer Markt - XETRA (Exchange Electronic Trading)/Bundesrepublik Deutschland“ durch die Bezeichnung „251 Frankfurt am Main - Deutsche Börse - Neuer Markt - XETRA (Exchange Electronic Trading)/Bundesrepublik Deutschland - deaktiviert zum 07.02.2005“ ersetzt.

9. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „309 Bratislava - Bratislavska Opcna Burza/Slowakei“ durch die Bezeichnung „309 Bratislava - Bratislavska Opcna Burza/Slowakei - deaktiviert zum 14.03.2005“ ersetzt.

10. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „770 Prag - Burza Cennych Papiru Praha (BCPP) Optionen, Futures/Tschechische Republik“ durch die Bezeichnung „770 Prag - Burza Cennych Papiru Praha (BCPP) - Optionen, Futures/Tschechische Republik - deaktiviert zum 14.03.2005“ ersetzt.

11. In der Anlage 4 wird die Bezeichnung „ROL Rumänische Leu“ durch die Bezeichnung „ROL Rumänische Leu (gültig bis 30.06.2005)“ ersetzt.

12. In der Anlage 4 wird nach der Bezeichnung „ROL Rumänische Leu (gültig bis 30.06.2005)“ folgende Bezeichnung eingefügt:

„RON Neue Rumänische Leu (gültig ab 01.07.2005)“

Die Anlagen 3 und 4 in der Fassung der Verordnung der FMA BGBl. II Nr. 115/2005 treten mit 1. Mai 2005 in Kraft.

Pribil Traumüller

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