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BGBl II 21/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

21. Verordnung: Änderung der Verordnung über Anforderungen an Sportboote

21. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Anforderungen an Sportboote geändert wird

Auf Grund des § 71 Abs. 3 bis 6 der Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994, BGBl. Nr. 194/1994 (WV), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 151/2004, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Anforderungen an Sportboote, BGBl. II Nr. 276/2004, wird wie folgt geändert:

1. In § 7 wird die Wortfolge „gemäß § 5“ durch die Wortfolge „gemäß § 3“ ersetzt.

2. Die harmonisierten Europäischen Normen und die entsprechenden österreichischen Normen werden in der als Anlage angeschlossenen Neufassung des Anhangs XIX der Sportboote-Verordnung mit Stand 8. Jänner 2005 aufgelistet.

Bartenstein

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