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BGBl II 20/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

20. Kundmachung: Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Gasgeräten

20. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Gasgeräten

Auf Grund des § 71 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994, BGBl. Nr. 194/1994 (WV), in Verbindung mit § 43 Abs. 1 der Gasgeräte-Sicherheitsverordnung - GSV, BGBl. Nr. 430/1994, in der Fassung der Kundmachung BGBl. II Nr. 234/2004, wird kundgemacht:

  1. 1. Die Neufassung des Anhangs 5 der Gasgeräte-Sicherheitsverordnung betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Gasgeräten wird in der Anlage geregelt.
  1. 2. Die Kundmachung vom 8. Juni 2004, BGBl. II Nr. 234/2004, wird hiermit gegenstandslos.

Anlage 1

Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Gasgeräten 

Bartenstein

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