187. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Übergabe und Übernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[deutsches Durchführungsprotokoll siehe Anlagen]
[tschechischer Vertragstext siehe Anlagen]
[tschechisches Durchführungsprotokoll siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 15 Abs. 1 des Abkommens wurden am 20. Juli bzw. 10. August 2005 abgegeben; das Abkommen und das Protokoll zur Durchführung des Abkommens sind daher gleichzeitig mit 9. Oktober 2005 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Deutsches Durchführungsprotokoll
Anlage 3
Anlage 4
Tschechisches Durchführungsprotokoll
Schüssel
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