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BGBl III 132/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

132. Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits samt Anhängen, Schlussakte und Berichtigungsprotokoll
(NR: GP XXII RV 549 AB 600 S. 73. BR: AB 7099 S. 712.)

132. Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits samt Anhängen, Schlussakte und Berichtigungsprotokoll

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhängen, Schlussakte und Berichtigungsprotokoll wird genehmigt.
  1. 2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages dadurch zu erfolgen, dass alle Sprachfassungen mit Ausnahme der deutschen zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

    [ deutscher Vertragstext siehe Anlagen ]

    [ deutsche Anhänge 1 siehe Anlagen ]

    [ deutsche Anhänge 2 siehe Anlagen ]

    [ deutsche Anhänge 3 siehe Anlagen ]

    [ deutsche Anhänge 4 siehe Anlagen ]

    [ deutsche Schlussakte siehe Anlagen ]

    [ deutsches Berichtigungsprotokoll siehe Anlagen ]

    [ deutsches Berichtigungsprotokoll Anhänge siehe Anlagen ]

    Die Notifikation gemäß Art. 198 des Abkommens wurde am 5. August 2004 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 198 mit 1. März 2005 in Kraft getreten.

Anlage 1

LISTE DER ANHÄNGE 

Anlage 2

LISTE DER ANHÄNGE ANHANG I 

Anlage 3

ANHANG II 

Anlage 4

ANHANG III 

Anlage 5

ANHANG IV-XVII 

Anlage 6

PROTOKOLL ÜBER DIE BERICHTIGUNG 

Anlage 7

PROTOKOLL ÜBER DIE BERICHTIGUNG 

Anlage 8

SCHLUSSAKTE 

Anlage 9

deutscher Vertragstext 

Schüssel

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