93. Abkommen zwischen der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Außenminister der Republik Ungarn über die gemeinsame Unterbringung der Außenstellen der Botschaft der Republik Österreich in Serbien und Montenegro und der Botschaft der Republik Ungarn in Serbien und Montenegro in Podgorica
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[ungarischer Vertragstext siehe Anlagen]
Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 7 Abs. 1 mit 13. Juni 2005 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Schüssel
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