83. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Beschäftigung in Grenzzonen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[tschechischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens wurden am 21. September 2001 bzw. 13. April 2005 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 mit 1. Juli 2005 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Schüssel
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