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BGBl III 83/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

83. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Beschäftigung in Grenzzonen
(NR: GP XXII RV 688 AB 801 S. 96. BR: AB 7221 S. 719.)

83. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Beschäftigung in Grenzzonen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[tschechischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens wurden am 21. September 2001 bzw. 13. April 2005 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 mit 1. Juli 2005 in Kraft.

Anlage 1

deutscher Vertragstext 

Anlage 2

tschechischer Vertragstext 

Schüssel

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