291. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Artikel 1
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule
geändert wird
Auf Grund
- 1. des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2001, insbesondere dessen §§ 6 und 74,
- 2. des Artikels II des Bundesgesetzes, mit dem das Minderheitenschulgesetz für Kärnten geändert wird, BGBl. Nr. 420/1990, sowie
- 3. des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003,
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, BGBl. Nr. 895/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 315/2003, wird wie folgt geändert:
wird verordnet:
1. Im Artikel I wird dem § 4 folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Die Anlagen A1 und A2 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 291/2004 treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) jeweils hinsichtlich den 1. Jahrgang mit 1. September 2004 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jahrgangsweise aufsteigend in Kraft.“
2. Die bisherigen Anlagen A1 und A2 werden durch die einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen A1 und A2 ersetzt.
Artikel 2
Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:
Die in den Anlagen A1 und A2 enthaltenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.
Anlage 1
Anlage 2
LEHRPLAN DER ZWEISPRACHIGEN HANDELSAKADEMIE
Gehrer
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