102. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags
Nach Mitteilungen der Regierung von Irland sind folgende weitere Staaten dem Übereinkommen über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags (BGBl. III Nr. 165/1997) beigetreten:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
Finnland | 31. Oktober 1997 |
Lettland | 1. Juni 2004 |
Litauen | 17. Mai 2004 |
Slowakei | 3. Juni 2004 |
Schüssel
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