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BGBl III 102/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

102. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags

102. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags

Nach Mitteilungen der Regierung von Irland sind folgende weitere Staaten dem Übereinkommen über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags (BGBl. III Nr. 165/1997) beigetreten:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Finnland

31. Oktober 1997

Lettland

1. Juni 2004

Litauen

17. Mai 2004

Slowakei

3. Juni 2004

Schüssel

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