Art 18 Abs 1, Art 26 Abs 1 und Art 46 RahmenRL 2007/46/EG ; Art 5 VO (EG) 715/2007 ; § 1311 ABGB
Eine Abschalteinrichtung (Thermofenster), die die Wirkung eines Emissionskontrollsystems eines Diesel-Kfz verringert, ist unzulässig, wenn sie den überwiegenden Teil des Jahres funktionieren muss, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und den sicheren Betrieb des Kfz zu gewährleisten.