Bei einem Jugendlichen kommt die außerordentliche Milderung der Strafe unabhängig davon in Betracht, ob die Milderungsgründe die Erschwerungsgründe beträchtlich überwiegen.
Ra 2022/02/0224
Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Bei einem Jugendlichen kommt die außerordentliche Milderung der Strafe unabhängig davon in Betracht, ob die Milderungsgründe die Erschwerungsgründe beträchtlich überwiegen.
Ra 2022/02/0224
Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.